Was müssen Online-Händler beim Verpackungsgesetz beachten?
Wenn Sie online verkaufen, müssen Sie sich bei der Verpackung Ihrer Produkte an Regeln halten. Das Verpackungsgesetz schreibt vor, dass sich Online-Händlerinnen und -Händler registrieren, ihre Verpackungen lizenzieren und Recyclingpflichten erfüllen. Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung kommen zusätzliche Anforderungen hinzu. Damit Sie keine Bußgelder und Abmahnungen riskieren, verraten wir im Artikel, wie Sie Ihr Business vorbereiten.
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Was gilt aktuell nach der Verpackungsverordnung?
Was ändert sich mit der neuen EU-Verpackungsverordnung?
Wie können Sie sich als Online-Händler auf die neue EU-Verpackungsverordnung vorbereiten?
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Verpackungsverordnung?
Was gilt aktuell nach der Verpackungsverordnung?
Die österreichische Verpackungsverordnung (VVO) auf Basis des Abfallwirtschaftsgesetzes (AWG) regelt, wie Herstellerinnen, Hersteller und der Handel mit Verpackungen umgehen müssen, die beim privaten Endverbrauch anfallen. Ziel ist es, Verpackungen zu recyceln, Abfälle zu vermeiden und die Umwelt zu entlasten. Auch der Online-Handel ist davon betroffen.
Registrierungspflicht: Ohne Systempartner kein Versand
Wenn Sie Verpackungen erstmals gewerblich in Verkehr bringen – etwa Versandkartons, Füllmaterial oder Produktverpackungen – müssen Sie sich in Österreich einem Sammel- und Verwertungssystem anschließen. Das sind zum Beispiel der Altstoff Recycling Austria (ARA), Interseroh Austria oder Reclay. Ohne diesen Vertrag dürfen keine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen an Endkundinnen und Endkunden abgegeben werden.
Systembeteiligungspflicht: Recycling finanzieren
Als Online-Händlerin oder -Händler müssen Sie Ihre Verpackungen bei einem österreichischen Sammel- und Verwertungssystem lizenzieren. Diese Systeme organisieren das Sammeln, Sortieren und Recycling der Verpackungsabfälle. Die Kosten richten sich nach Art und Menge der verwendeten Verpackungen. Nur wenn Sie an einem solchen System beteiligt sind, erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht.
Datenmeldepflicht: Transparenz schaffen
Händlerinnen und Händler müssen ihrem Systembetreiber regelmäßig Mengen- und Materialmeldungen übermitteln. Dazu zählen:
- Art und Masse der Verpackungsmaterialien
- Zeitraum, in dem die Verpackungen in Verkehr gebracht wurden
Diese Angaben stellen sicher, dass die Entsorgung korrekt finanziert und nachvollziehbar ist.
Vollständigkeitserklärung: Für größere Mengen verpflichtend
Wenn Sie besonders große Mengen an Verpackungen in Verkehr bringen, müssen Sie zusätzlich eine Bestätigung durch einen Sachverständigen oder eine Wirtschaftsprüfung vorlegen. Für die meisten kleinen und mittleren Online-Shops entfällt diese Pflicht, da sie die Mengenschwellen nicht erreichen.
Sanktionen bei Verstößen
Wer gegen die Verpackungsverordnung verstößt, riskiert Verwaltungsstrafen nach dem AWG von bis zu 50.000 Euro. Bei wiederholten oder groben Verstößen kann auch ein Vertriebsverbot ausgesprochen werden.
Was ändert sich mit der neuen EU-Verpackungsverordnung?
Bisher galt in Österreich die Verpackungsverordnung auf Basis des Abfallwirtschaftsgesetzes.
Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gelten ab August 2026 europaweit einheitliche Regeln für Verpackungen – auch für den Onlinehandel in Österreich.
Einheitliche Regeln in ganz Europa
Bisher hatte jedes EU-Land eigene Vorschriften für Verpackungen. Das führte zu unterschiedlichen Standards und bürokratischem Aufwand – vor allem für Online-Händler, die international verkaufen.
Die neue Verordnung schafft gleiche Anforderungen in allen EU-Staaten, damit Verpackungen künftig überall nach denselben Nachhaltigkeitskriterien gestaltet, gekennzeichnet und entsorgt werden.
Recycelbare Verpackungen werden Pflicht
Alle Verpackungen, die in der EU in Verkehr gebracht werden, müssen künftig recycelbar sein.
Die Recyclingfähigkeit wird in Bewertungsklassen eingeteilt: Je besser das Design für Recycling geeignet ist, desto höher die Einstufung. Ab 2030 dürfen nur noch Verpackungen verwendet werden, die bestimmte Mindeststandards erfüllen.
Mindestanteile an Rezyklaten
Für Kunststoffverpackungen gelten künftig verbindliche Rezyklatquoten. Das bedeutet, ein bestimmter Anteil des Materials muss aus recyceltem Kunststoff bestehen. Diese Vorgaben steigen schrittweise – zunächst ab 2030, danach weiter bis 2040. Ziel ist, den Einsatz von Neumaterial zu reduzieren.
Rezyklate sind wiederaufbereitete Materialien, die aus recycelten Abfällen stammen – etwa aus gebrauchten Kunststoff-, Papier- oder Glasverpackungen. Sie ersetzen einen Teil des Neumaterials bei der Herstellung neuer Verpackungen.
Weniger Luft, weniger Müll
Gerade im E-Commerce ein wichtiger Punkt: Verpackungen müssen künftig platzsparend sein.
Die Verordnung begrenzt den Anteil von Leerraum („Empty Space Ratio“) und fordert, dass Versandverpackungen so klein wie möglich gewählt werden. Auch Einwegverpackungen sollen reduziert und durch Mehrweg- oder Rücknahmesysteme ersetzt werden, wie sie bereits in der österreichischen Verpackungsverordnung vorgesehen sind.
Kennzeichnungspflichten und Inhaltsbeschränkungen
Verpackungen müssen künftig mit Angaben versehen sein, aus welchen Materialien sie bestehen und wie sie entsorgt werden können. Zudem werden bestimmte Stoffe, etwa PFAS (per- und polyfluorierte Chemikalien), in Verpackungen schrittweise verboten. Diese Beschränkungen gelten auch für in Österreich hergestellte oder importierte Verpackungen.
Im Online-Handel müssen Sie sich regelmäßig mit gesetzlichen Neuerungen auseinandersetzen. Dazu gehört auch diese Entwicklung: Ende der EU-Streitbeilegungsplattform: Das müssen Onlineshops beachten.
Wie können Sie sich als Online-Händler auf die neue EU-Verpackungsverordnung vorbereiten?
Die neuen EU-Vorgaben klingen komplex, lassen sich aber mit rechtzeitiger Planung gut umsetzen. Wenn Sie jetzt handeln, ersparen Sie sich später Aufwand, Kosten und rechtliche Risiken.
1. Bestehende Registrierung und Lizenzierung prüfen
Stellen Sie sicher, dass Sie in Österreich bei einem anerkannten Sammel- und Verwertungssystem (zum Beispiel ARA, Reclay, Interseroh Austria) gemeldet sind. Diese Lizenzierung bleibt Grundlage für jede künftige EU-Regelung.
2. Verpackungsmaterialien analysieren
Welche Materialien werden aktuell eingesetzt? Welche davon sind recycelbar oder enthalten bereits Rezyklat? Eine Bestandsaufnahme hilft, frühzeitig auf EU-konforme Verpackungen umzustellen.
3. Lieferanten, Partnerinnen und Partner einbinden
Lassen Sie sich von Ihren Verpackungslieferanten Nachweise über Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteile geben. Auch Fulfillment-Dienstleister oder Marktplätze müssen künftig EU-Vorgaben erfüllen. Daher ist eine enge Abstimmung wichtig.
4. Kennzeichnung vorbereiten
Die EU-Verordnung bringt neue Symbole und Informationspflichten. Als Händlerin oder Händler sollten Sie Ihre Druckvorlagen, Etiketten und Produktverpackungen so gestalten, dass Sie künftig erweiterte Angaben (zum Beispiel Material, Entsorgungshinweis) aufnehmen können.
5. Prozesse und Dokumentation anpassen
Alle Nachweise über Ihre Lizenzierung beim Sammel- und Verwertungssystem sowie Material- und Mengenmeldungen sollten Sie sorgfältig dokumentieren.
6. Frühzeitig Alternativen testen
Recycelbare oder Mehrwegverpackungen lohnen sich nicht nur rechtlich, sondern auch fürs Markenimage. Händlerinnen und Händler, die nachhaltige Verpackungslösungen früh umsetzen, verschaffen sich einen Wettbewerbsvorteil.
Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Verpackungsverordnung?
Wer sich nicht an die Vorgaben der österreichischen Verpackungsverordnung oder der kommenden EU-Verpackungsverordnung hält, riskiert Konsequenzen. Dabei geht es nicht nur um Umweltauflagen, sondern auch um den Marktzugang in der EU.
Nationale Bußgelder bleiben bestehen
Schon heute drohen bei Verstößen gegen die Verpackungsverordnung Verwaltungsstrafen nach dem Abfallwirtschaftsgesetz von bis zu 50.000 Euro. Das ist etwa der Fall bei fehlender Lizenzierung bei einem Sammel- und Verwertungssystem oder bei falschen Mengenmeldungen. In schweren Fällen kann zudem ein Vertriebsverbot ausgesprochen werden.
Abmahngefahr im Online-Handel
Anders als in Deutschland werden Verstöße in Österreich weniger durch Abmahnungen, sondern durch behördliche Kontrollen geahndet. Fehlende Lizenzierungen oder falsche Angaben können zu Verwaltungsstrafen oder Vertriebsverboten führen.
Wie Sie mit einer Abmahnung umgehen, lesen Sie hier: Wie reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung?
EU-weite Marktüberwachung
Mit Inkrafttreten der PPWR wird die Marktaufsicht harmonisiert. Verpackungen, die nicht den EU-Vorgaben entsprechen, dürfen künftig nicht mehr verkauft oder importiert werden. Das betrifft insbesondere nicht recycelbare Materialien oder Verpackungen ohne korrekte Kennzeichnung.
Haftung in der Lieferkette
Auch Fulfillment-Dienstleister, Importeure und Marktplätze können bei Verstößen haftbar gemacht werden. Als Händlerin oder Händler bleiben Sie jedoch in der Pflicht, die Einhaltung aller Vorgaben durch ihre Partner zu prüfen und zu dokumentieren.
Wie können Online-Händler sich absichern?
Trotz sorgfältiger Vorbereitung kann es vorkommen, dass Ihnen ein Fehler unterläuft – etwa bei Angaben zu Verpackungen oder bei der Dokumentation von Nachweisen. Solche Situationen können zeit- und kostenintensiv werden. Deshalb ist es sinnvoll, sich umfassend gegen rechtliche und finanzielle Risiken im Online-Handel abzusichern.
Eine Webshop-Versicherung unterstützt Sie dabei, typische E-Commerce-Risiken abzufedern. Sie hilft, finanzielle Folgen von beruflichen Missgeschicken zu minimieren und sorgt dafür, dass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Wann sollten Online-Händler tätig werden?
Die österreichische Verpackungsverordnung bleibt auch mit der neuen EU-Verpackungsverordnung ein zentrales Thema für den Online-Handel. Wenn Sie Ihre Verpackungen rechtzeitig überprüfen, auf recycelbare Materialien setzen und alle Nachweise sorgfältig dokumentieren, erfüllen Sie nicht nur gesetzliche Anforderungen. Sie stärken auch das Vertrauen der Kundschaft. So bleibt der eigene Webshop langfristig rechtskonform und wettbewerbsfähig.