Im Gegensatz zu Gesellschaftern oder Aktionären, die lediglich mit ihrer Einlage haften, ist die Haftung für Geschäftsführer:innen nicht begrenzt und kann damit existenzbedrohende Folgen haben.
Der:die Geschäftsführer:in haftet nach §§ 891 ff. ABGB generell gesamtschuldnerisch für Fehler der anderen Organmitglieder, sofern er:sie sich nicht exkulpieren kann.
Sofern es zu Streitigkeiten im Rahmen der „Innenhaftung“ aufgrund von Pflichtverletzungen kommt, muss der:die in Anspruch genommene Geschäftsführer:in nachweisen, dass keine Pflichtverletzung vorliegt und er:sie sorgfältig gehandelt hat.
Bei der Tätigkeit als Geschäftsführer:in besteht das Risiko bei Pflichtverletzungen sowohl vom Unternehmen (Innenhaftung) als auch von einem Dritten (Außenhaftung) in Haftung genommen zu werden.
Die Geschäftsführer:innen-Haftpflicht ist ideal für die Absicherung von Organen und Geschäftsführern. Sie übernimmt im Schadenfall die vollständige Bearbeitung – von der Prüfung der Ansprüche bis zur Schadenersatzzahlung.
Die Berufshaftpflicht für Geschäftsführer:innen ist exakt auf die spezifischen Bedürfnisse aus ihrem Business zugeschnitten und bietet umfassenden Schutz bei vorgeworfenen Pflichtverletzungen im Innen- und Außenverhältnis. Dadurch federt die Versicherung Ihre beruflichen Risiken optimal ab; natürlich zu gewohnt günstigen exali.at-Tarifen.
Ein gute:r Geschäftsführer:in sollte natürlich immer alles im Griff haben, aber trotz größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit ist es gar nicht immer so einfach, schnell die richtige Entscheidung zu treffen. Oft ist es nur eine kleine Unachtsamkeit, wie eine Notiz auf dem abgewiesenen Bewerbungsschreiben, die gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstößt, und schon steckt der:die Geschäftsführer:in inmitten der kostspieligen Außenhaftung. Deshalb gehört die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) zum Basisschutz der Geschäftsführer:innen-Haftpflicht.
Die Anwaltschaft lässt grüßen: Immer häufiger werden Geschäftsführer:innen für eingetretene Fehlentwicklungen verantwortlich gemacht. Was ist aber, wenn die Ansprüche nicht rechtmäßig sind? Dann wird es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten kommen, die hohe Kosten für Anwaltshonorare, Gutachter:innen, Sachverständige, Zeugen, das Gericht an sich usw. nach sich zieht. Deshalb wehrt die Geschäftsführer:innen-Haftpflicht von exali.at auf eigene Kosten ungerechtfertigte Ansprüche professionell ab.
Als Geschäftsführer:in haben Sie wirklich einen anstrengenden Job, der sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. Sie sind das Gesicht des Unternehmens. Sie nehmen eine hohe Verantwortung auf sich, denn die Erwartungen sind hoch. Deshalb ist es gar nicht verwunderlich, wenn auch Ihnen einmal ein Fehler passiert – nobody is perfect. Wie schnell ist beispielsweise mit einer einzigen Unterschrift ein Schutzgesetz verletzt oder gegen eine Zollbestimmung verstoßen? Die Gläubiger werden das wohl kaum auf sich sitzen lassen und Sie als Geschäftsführer:in in Außenhaftung nehmen. Doch auch die Innenhaftung innerhalb des eigenen Unternehmens z.B. durch den Erwerb ungeeigneter Anlangen (z.B. EDV) aufgrund unzureichender Erkundigungen sollte nicht vergessen werden – hier wie da können die finanziellen Folgen ungeahnte Ausmaße annehmen.
Ihre Tätigkeit als Unternehmensleiter:in birgt enorme Risiken in sich. Der aktuelle Trend zeigt: Entscheidende werden in der Wirtschaft vermehrt zum Sündenbock gemacht; auch die drastisch verschärfte Rechtsprechung macht es ihnen nicht leicht. Deshalb sollten Geschäftsführer:innen ihr Haftungsrisiko unbedingt mit der branchenspezifischen Geschäftsführer:innen-Haftpflicht minimieren. So kann der:die Geschäftsführer:in im Schadenfall rechtzeitig sein Versicherungs-Schutzschild zücken und muss nicht persönlich mit dem Privatvermögen haften. Das kann schnell das Aus der eigenen Existenz bedeuten; gerade bei Fehlentscheidungen in der Chefetage pendelt sich die Schadensumme oft in einem siebenstelligen Bereich ein. Mit der exali.at Geschäftsführer:innen-Haftpflicht sind Sie auch bei solchen Summen (Versicherungssumme bis 4.000.000 Euro) bestens geschützt.
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