Der optimale Schutz für den Betrieb eines internetbasierten Handelsunternehmens (Onlineshop/Webshop).
Das Rundum-sorglos-Paket für Onlinehändler:
Der optimale Schutz für den Betrieb von Internetportalen, Webseiten, Mobile und Web-Applikationen (Apps).
Das Rundum-sorglos-Paket für Portal-Betreiber:
In 5 Schritten zu Ihrem individuellen Versicherungsschutz
Unter eCommerce versteht man Businessmodelle, die online funktionieren. Dies umfasst Onlineshops, die im Internet oder über Social Media Waren verkaufen, aber auch Portale wie Foren und Soziale Netzwerke. Auch der Betrieb von Apps gilt als eCommerce.
Die mit Abstand häufigsten Schäden im eCommerce sind Vermögensschäden. Das sind Schäden, bei denen keine Person und keine Sache zu Schaden gekommen sind, aber trotzdem jemand einen finanziellen Nachteil erlitten hat. Dazu gehören beispielsweise Abmahnungen durch Rechtsverletzungen oder die unbeabsichtigte Verteilung von Viren und Trojanern durch infizierte Systeme.
Deshalb ist es besonders wichtig, dass eine eCommerce-Versicherung diese Vermögensschäden abdeckt.
Neben den Vermögensschäden ist es wichtig, Personen- und Sachschäden über eine Büro- & Betriebshaftpflicht (BHV) abzusichern. Für Onlinehändler ist außerdem eine Produkthaftpflicht ratsam, um die zahlreichen Risiken aus der Produkthaftung abzudecken. Je nach Geschäftsmodell kann hier auch die Absicherung von Importeurs-Risiken sinnvoll sein.
Versichert ist der Versicherungsnehmer. Das können Sie als Person sein (Personengesellschaft), oder eine juristische Person wie beispielsweise Ihre GmbH (Kapitalgesellschaft). Folgende Personen gelten als mitversichert:
Tochtergesellschaften und Zweigstellen
Tochtergesellschaften, Niederlassungen oder Zweigstellen im Inland sowie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (UK) sind in einer E-Commerce Versicherung automatisch mitversichert. Tochtergesellschaften außerhalb des EWR und UK können ebenfalls versichert werden, soweit diese ausdrücklich benannt sind.
Beauftragung von Subunternehmern
Sofern Sie für Schäden durch die Beauftragung fremder Unternehmen/Subunternehmen verantwortlich gemacht werden, sind auch diese kostenfrei mitversichert. Der Versicherer hat jedoch die Möglichkeit, nach der Schadenabwicklung – bei einem entsprechenden Verschulden – den Subunternehmer in Regress zu nehmen.
Als Mitglied des Wiener Landesgremiums für Versand-, Internet- und Allgemeinen Handel, erhalten Sie den vollen Leistungsumfang der Webshop-Versicherung oder Portal-Versicherung und profitieren gleichzeitig von einem Beitragsnachlass von 8 Prozent. Zusätzlich wird für Mitglieder des Wiener Landesgremiums die Selbstbeteiligung des Zusatzbausteins "Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)" um 250 Euro je Schadenfall reduziert. Als Existenzgründer können Sie bei exali.at im Beitragsrechner einen Existenzgründerrabatt von 15 % erhalten. Dieser gilt üblicherweise für Gründungen, innerhalb der letzten 12 Monate. Bei Mitgliedern der Wirtschaftskammer Wien wird dieser Zeitraum auf 24 Monate erhöht. Zudem erhalten Sie einen Dauernachlass von 10 % bei einer Vertragslaufzeit von 3 Jahren.
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