Dann tragen Sie als Angestellte:r in Sonderfunktion ein besonderes berufliches Risiko. Als Sonderbeauftragte:r haben Sie eine hohe Verantwortung und können für Fehler persönlich in Haftung genommen werden. Mit einer D&O-Versicherung können Sie sich vor den teuren Konsequenzen beruflicher Fehler schützen.
Für Sie als externe:r Datenschutzbeauftragte:r ist die Consulting-Haftpflicht die ideale Absicherung. Wenn es zu beruflichen Fehlern kommt (z. B. Datenpanne aufgrund fehlerhafter Beratung) und Sie mit Schadenersatzforderungen und Schuldzuweisungen konfrontiert werden, dann ist im Schadenfall Ihre persönliche Kontaktperson aus der exali-Kundenbetreuung für Sie da. Wir kümmern uns um eine schnelle und professionelle Bearbeitung Ihres Falls.
Verstöße gegen die DSGVO führen schnell zu hohen Bußgeldern (Vermögensschaden). Sie als externer Datenschutzbeauftragter beraten Unternehmen, damit Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Bei fehlerhafter Beratung oder einer durch Sie veranlassten Datenschutzverletzung, kann das Bußgeld vom betroffenen Unternehmen in Form von Schadenersatz von Ihnen zurückgefordert werden (Regress). Mit der Consulting-Haftpflicht profitieren Sie vom passiven Rechtsschutz. Im Schadenfall prüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob an Sie gerichtete Forderungen berechtigt sind. Ist das der Fall, werden diese bezahlt, andernfalls werden sie für Sie abgewehrt. Mit der Consulting-Haftpflicht sind Sie auch bei Rechtsverletzungen geschützt. Zum Beispiel, wenn Sie auf Ihrer Webseite gegen das Urheber- oder Wettbewerbsrecht verstoßen.
Als Datenschützer:in beraten Sie Ihre Kunden rund um das Thema Datenschutz und EU-DSGVO. Zu Ihren Aufgaben gehört es auch, Mitarbeitende zu schulen und für das Thema Datenschutz zu sensibilisieren. Ihnen fällt bei einer Schulung der Laptop des Klientels herunter und dieser geht zu Bruch oder Sie kippen versehentlich den heißen Kaffee beim Beratungsgespräch über den Schoß des:der Geschäftsführenden und dieser verbrüht sich: Dank der integrierten Büro- und Betriebshaftpflicht sind Sie auch bei Personen- und Sachschäden umfassend abgesichert, egal ob Sie beim Klientel vor Ort oder in Ihrem eigenen Büro arbeiten. Der Versicherer übernimmt die Kosten für das Ersatzgerät und die medizinische Behandlung der verletzten Person. Wenn Sie den Zugangsschlüssel oder die Codekarte zum Büro Ihrer Kundschaft verlieren, ist dies ebenfalls über die Betriebshaftpflicht abgedeckt.
Sie stehen mit Ihrer Kundschaft im ständigen Austausch. Hat sich unbemerkt ein Virus in Ihrem System eingenistet, dann kann sich dieser zum Beispiel via E-Mail auch in den IT-Systemen Ihrer Kundschaft ausbreiten. Für die entstandenen Schäden können Sie haftbar gemacht werden. Ob Hackerangriffe, Ransomware oder Datenverlust: Die Consulting-Haftpflicht schützt Sie bei Cyber-Drittschäden vor den finanziellen Folgen. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Bereinigung der befallenen Systeme, Datenrettung sowie Schäden, die Dritten entstanden sind (z. B. Ausfall eines Webshops oder Nutzung fremder IT-Systeme).
Sie als externe:r Datenschutzbeauftragte:r profitieren bei der Consulting-Haftpflicht von der offenen Berufsbilddeckung. Damit sind weitere beratende Tätigkeiten beitragsfrei mitversichert, ohne dass diese explizit in den Versicherugsbedingungen genannt werden müssen. Auch wenn neue Beratungsaufgaben im Laufe der Zeit hinzukommen, sind diese automatisch mitversichert. Egal, ob Sie auch als Unternehmensberater:in, Dozent:in, Personalvermittler:in oder Markt- und Meinungsforscher:in tätig sind: Die Consulting-Haftpflicht passt sich Ihrem Geschäftsmodell an und bietet Ihnen maximale Flexibilität.
Sie werden als externe:r Datenschutzbeauftragte:r für ein mittelständisches Unternehmen bestellt und sollen eine Datenschutz-Bestandsaufnahme machen. Sie prüfen alle bisherigen Maßnahmen und erstellen einen Bericht mit konkreten Empfehlungen. Leider haben Sie eine Sicherheitslücke übersehen, durch die sensible personenbezogene Daten an die Öffentlichkeit gelangen. Das Unternehmen macht Sie für den entstandenen Vermögensschaden verantwortlich.
Ein:e Betroffene:r möchte eine Auskunft gemäß Art. 15 EU-DSGVO über seine verarbeiteten, personenbezogene Daten. Die Anfrage geht in Ihrem E-Mail Postfach unter. Weil Sie die Frist zur Beantwortung der Anfrage nicht eingehalten haben, verhängt die zuständige Datenschutzbehörde ein Bußgeld gegen das Unternehmen. Sie werden für den Schaden in Regress genommen.
Bei einer Mitarbeiterschulung stolpert ein:e Angestellte:r des Unternehmens über das Stromkabel Ihres Laptops und verletzt sich. Er:sie muss mit einem gebrochenen Arm ins Krankenhaus. Die Kosten für die medizinische Behandlung und den Verdienstausfall müssen Sie tragen, denn Sie hätten darauf müssen, dass das Kabel nicht zur Stolperfalle für andere wird.
Sie überprüfen die Datenschutzerklärung eines Unternehmens und schicken das Word-Dokument mit Ihren Anmerkungen via E-Mail zurück. Ohne es zu wissen, haben Sie mit Ihrer E-Mail einen Virus verschickt, welcher sich unbemerkt in Ihrem Computersystem eingenistet hatte. Sie müssen für die entstandenen Kosten für die Bereinigung der Systeme sowie Datenrettung aufkommen, die der Virus beim Unternehmen verursacht hat.
Die zuständige Datenschutzbehörde fordert von Ihnen das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO an. Sie übersenden die Dokumentation der Verarbeitungsgänge des Unternehmens an die Behörde. Weil diese erhebliche Lücken aufweist, belegt die Behörde das Unternehmen mit einem Bußgeld. Sie werden für den entstandenen Schaden in Haftung genommen (Regressforderung).
Ihr Unternehmen möchte außer Ihnen gleich mehrere Mitarbeiter:innen in Sonderfunktion und die Geschäftsleitung absichern? Dann könnte sich eine Firmen-D&O-Versicherung lohnen. Der:die Vertragsinhaber:in dieser Versicherung ist das Unternehmen und im Schadenfall profitieren alle versicherten Personen vom umfangreichen Schutz der Firmen-D&O.
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