Selbständige, Freiberufler und IT-Dienstleister haben eines gemeinsam, unabhängig davon, ob sie „nur“ beraten oder auch Projekte umsetzen: Bereits ein kleiner Fehler im Business kann fatale finanzielle Folgen nach sich ziehen.
Um bei hohen Schadenersatzforderungen Dritter die eigene Existenz zu sichern, ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht (kurz VSH) für viele Berufsgruppen zu empfehlen – für einige sogar verpflichtend. Entscheidend ist, dass diese Art der Berufshaftpflichtversicherung echte Vermögensschäden versichert, wobei die Deckungssumme bzw. Versicherungssumme bei Vertragsabschluss individuell ausgewählt werden kann. Da Vermögensschäden im digitalen Zeitalter eine der häufigsten Schadenarten darstellen, hat sich exali.at bereits vor über 10 Jahren mit der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung auf die Absicherung von IT-Dienstleistern, Agenturen, Unternehmensberatern, Architekten, Rechtsanwälten, Managern, Webshop-Betreibern und vielen weiteren Dienstleistungsberufen spezialisiert.
Die Vermögensschadenhaftpflicht sichert alle Personen und Unternehmen ab, die durch ihre berufliche Tätigkeit einem Dritten (zum Beispiel Kunden oder Auftraggeber) einen finanziellen bzw. immateriellen Schaden – sprich Vermögensschaden – zufügen können. Häufig trifft es dabei Freiberufler und Selbständige durch Beratungsfehler, Planungsfehler, Programmierfehler, Rechtsverletzungen und Projektverzögerungen. In der Privathaftpflichtversicherung sind übrigens berufliche Vermögensschäden in der Regel ausgeschlossen, da die Privathaftpflicht, wie der Name schon sagt, nur Privatpersonen versichert. Schäden, die bei der Ausübung eines Berufs oder Gewerbes und im Betrieb verursacht werden, sind nicht versichert. In der Berufshaftpflichtversicherung über exali.at ist die Vermögensschadenhaftpflicht als Basis-Schutz automatisch integriert. Zur umfassenden Absicherung beinhaltet der Basis-Schutz auch eine Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung, die ergänzend Personen- und Sachschäden versichert.
Echte oder reine Vermögensschäden, wie sie im Fachjargon genannt werden, sind Schäden, die finanzielle Nachteile bei Kunden hervorrufen, ohne dass ein Sachschaden oder Personenschaden vorausgegangen ist. Daher kann man den echten Vermögensschaden auch als immateriellen Schaden bezeichnen. Vermögensschäden entstehen typischerweise durch Beratungsfehler, Programmierfehler, Ausfälle von Systemen, Verzögerungen im Projekt oder ähnliches.
Die IT-Haftpflicht von exali.at ist speziell auf die beruflichen Risiken in den Einsatzbereichen IT, Telekommunikation und Engineering ausgerichtet. Damit Sie nur versichern, was Sie auch wirklich brauchen, gibt es zur Basis-Absicherung noch fünf optionale Zusatzbausteine.
zur IT-Haftpflicht
Die Media-Haftpflicht von exali.at bietet sehr umfassenden Schutz bei beruflichen Fehlern und Missgeschicken als freiberuflicher oder selbständiger Kreativer, Webworker oder Medienagentur. Damit Sie nur versichern, was Sie auch wirklich brauchen, gibt es neben der Basis-Absicherung vier optionale Zusatzbausteine.
zur Media-Haftpflicht
Die Consulting-Haftpflicht von exali.at bietet sehr umfassenden Schutz bei Beratungsfehlern als freiberuflicher oder selbständiger Berater, Consultant oder Trainer. Damit Sie nur versichern, was Sie auch wirklich brauchen, gibt es neben der Basis-Absicherung vier optionale Zusatzbausteine.
zur Consulting-Haftpflicht
Die eCommerce-Versicherungen von exali.at bieten maßgeschneiderten Versicherungsschutz für Online-Händler, Portal- und App-Betreiber. Damit Sie nur versichern, was Sie auch wirklich brauchen, gibt es neben der Basis-Absicherung bis zu fünf optionale Zusatzbausteine.
zu den eCommerce-Versicherungen
Die D&O-Versicherungen von exali.at bieten umfassenden Versicherungsschutz bei persönlicher Inanspruchnahme von Geschäftsführern, Vorständen, leitenden Angestellten und Beauftragten. Versichert ist nicht nur die Außenhaftung gegenüber Dritten sondern auch die Innenhaftung gegenüber der Gesellschaft.
zur D&O-Versicherung
Die Berufshaftpflicht von exali.at bietet vielen Selbständigen aus der Dienstleistungsbranche umfangreichen Schutz vor Schadenersatzforderungen. Im Beitragsrechner wird der optimale Versicherungsschutz für Ihre Tätigkeiten individuell zusammengestellt.
zur Dienstleister-Haftpflicht
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung von exali.at beinhaltet im Basis-Schutz für jede Berufsgruppe eine Vermögensschadenhaftpflicht (kurz VSH) zur Absicherung von reinen Vermögensschäden sowie ergänzend eine Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung (kurz BHV) zur Absicherung von Personen- und Sachschäden. Zudem beinhaltet die Vermögensschadenhaftpflicht bereits im Basis-Schutz weitere Leistungen für bestimmte Eigenschäden. Ebenso übernimmt die VSH die Prüfung von Schadenersatzforderungen Dritter (zum Beispiel Kunden oder Auftraggeber), die Abwehr von unbegründeten Ansprüchen (im Versicherungsjargon = passiver Rechtsschutz) sowie die Zahlung berechtigter Schadenersatzforderungen (bis zur Höhe der im Vertrag vereinbarten Versicherungssumme/Deckungssumme). Da jede Branche individuelle Anforderungen hat, kann die Vermögensschadenhaftpflicht um spezifische Komponenten erweitert werden. Zu den möglichen Zusatzbausteinen zählen beispielsweise die Produkthaftpflichtversicherung (ProdH) für Online-Händler, die Druckeigenschaden-Versicherung (DES) für Kreativberufe sowie die Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) oder die D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) für fast alle Branchen. Unsere Experten aus der exali.at Kundenbetreuung beraten Sie gerne umfassend zu den für Sie persönlich relevanten Leistungen und Bausteinen.
In der IT-, eCommerce-, Medien- und Consulting-Branche können bereits durch kleine Fehler große Vermögensschäden bei einem Dritten (Kunde oder Auftraggeber) verursacht werden. Auch wenn die Vermögensschadenhaftpflicht nicht für jede Branche gesetzlich vorgeschrieben ist (Pflichtversicherung), ist sie eine der wichtigsten Versicherungen für Freiberufler und Selbständige. Eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden sichert die Haftungsrisiken der jeweiligen Berufsgruppe ab und schützt so die Existenz des Selbständigen. Für die sogenannten Kammerberufe (zum Beispiel Rechtsanwälte, Steuerberater) und Finanzdienstleister (zum Beispiel Immobilienkreditvermittler, Versicherungsvermittler) ist eine Vermögensschadenhaftpflicht gesetzlich vorgeschrieben.
In der heutigen komplexen modernen Arbeitswelt, in Zeiten von Internet, Digitalisierung und Dienstleistung, kommt es schnell zu beruflichen Fehlern. Im Gegensatz zu früheren Zeiten können jedoch bereits kleine Fehler in der digitalen Welt verheerende Auswirkungen haben, die große Schäden nach sich ziehen. Dabei haften Freiberufler und Selbständige häufig umfassender als sie vermuten und müssen im schlimmsten Fall für die Schäden mit ihrem Privatvermögen aufkommen. In diesen Fällen ergibt sich die Haftung im Wesentlichen durch gesetzliche Regelungen (beispielsweise Schuldrecht im BGB oder Datenschutzgesetze) sowie aus vertraglichen Regelungen wie den AGB oder dem Projektvertrag.
Die Vermögensschadenhaftpflicht bildet bei exali.at den Basis-Schutz, um echte/reine Vermögensschäden abzusichern. Echte bzw. reine Vermögensschäden sind rein finanzielle Schäden, denen kein Personen- oder Sachschaden vorausgegangen ist. Die Schadenursachen von echten Vermögensschäden reichen dabei von Beratungs-, Programmier- und Planungsfehlern bis hin zur Projektverzögerung und Rechtsverletzungen. Nach einer internen Studie von exali.at machen Vermögensschäden je nach Branche bis zu 93 % aller gemeldeten Schadenfälle aus – eine Absicherung ist deshalb besonders relevant.
Die Selbstbeteiligung (auch Selbstbehalt oder kurz SB genannt) der Vermögensschadenhaftpflicht ist abhängig von der versicherten Branche. Im Durchschnitt beträgt die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden 500 Euro pro Schadenfall. Im Consulting-Bereich beträgt die Selbstbeteiligung sogar nur 100 Euro, im Bereich eCommerce zwischen 750 Euro und 1.000 Euro. Die von exali.at angebotenen möglichen Zusatzbausteine zur Vermögenshaftpflicht haben teilweise eine abweichende Selbstbeteiligung, die im Beitragsrechner auf der exali.at Webseite transparent dargestellt wird.
Hinweis: Die rechtliche Firmierung (Freiberufler, Selbständiger, Unternehmen, Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft) spielt in Bezug auf den Versicherungsbeitrag keine Rolle.
Hinweis: Ergänzend zur Vermögensschadenhaftpflicht können bei exali.at für Ihr Business selbstverständlich auch eine Büro- und Betriebshaftpflicht und weitere mögliche Zusatzbausteine abgeschlossen werden.
Die Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden deckt allgemein berufliche Verstöße und Ereignisse ab, bei denen Freiberufler, Selbständige und Dienstleister bei einem Kunden oder sonstigen Dritten einen finanziellen Schaden verursachen.
Zudem sind auch bestimmte Eigenschäden versichert. Eigenschäden sind Schäden, die Sie selbst erleiden. Beispielsweise Kosten, die durch den Ausfall Ihrer eigenen Webseite entstehen.
Durch die fortschreitende Digitalisierung in allen Dienstleistungsbereichen ist das Risiko enorm gestiegen, einen Vermögensschaden zu verursachen. Das betrifft Freiberufler genauso wie Selbstständige und Unternehmen. Die Branchen IT- und Telekommunikation, Web und Medien, Beratung, eCommerce und Dienstleistungen sind dabei besonders gefährdet, auch wenn der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht für Selbständige und Unternehmen in diesen Branchen nicht verpflichtend ist. Für bestimmte Berufe ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung bzw. Berufshaftpflichtversicherung sogar zwingend vorgeschrieben (per Gesetz oder aufgrund der Vorgaben der zugehörigen Berufskammer), um den Beruf auszuüben.
Zu den Berufen, die eine Pflichtversicherung abschließen müssen, zählen:
Arbeitnehmer im Angestelltenverhältnis sind allgemein haftungsprivilegiert. Sofern angestellte Mitarbeiter einen Schaden verursachen, haftet dafür das Unternehmen. Daher sind bei exali.at über die Vermögensschadenhaftpflicht auch Schäden versichert, die durch
*Freie Mitarbeiter = in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederte natürliche Personen, soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden.
Folgende Ausnahmen gibt es:
Geschäftsführer und Vorstände können als Organe des Unternehmens für eine Verletzung der Sorgfaltspflicht persönlich in Haftung genommen werden (sogenannte Organhaftung). Das betrifft auch angestellte Mitarbeiter in Sonderfunktionen, zum Beispiel interne Datenschutzbeauftragte, Compliance-Beauftragte, Geldwäschebeauftragte, Arbeitsschutz- oder Arbeitssicherheitsbeauftragte oder Prokuristen.
Um diese persönliche Haftung abzusichern, gibt es eine Sonderform der Vermögensschadenhaftpflicht, die sogenannte D&O-Versicherung (auch Manager-Haftpflicht genannt).
Bei exali.at kann die D&O-Versicherung als möglicher Zusatzbaustein zur Vermögensschadenhaftpflicht oder als eigenständiger Vertrag mit dem weitreichendsten Versicherungsumfang gewählt werden.
Vergabe von Aufträgen an Subunternehmen:
Versicherungsschutz besteht für Sie auch, wenn Sie für bestimmte Tätigkeiten und Projekte auf Subunternehmer zurückgreifen.
Für viele Berufsgruppen ist die Deckungssumme/Versicherungssumme für die Vermögensschadenhaftpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben. Die Ausnahme davon ist zum Beispiel der Anwalt oder Immobilienkreditvermittler. Sofern keine Pflichtversicherungssumme vorgeschrieben ist, können Sie üblicherweise zwischen Versicherungssummen von 100.000 Euro bis 2.000.000 Euro pro Versicherungsfall frei wählen. Da es schwierig ist, eine Versicherungssumme pauschal zu empfehlen, ist es sinnvoll, folgende Fragen bei der Ermittlung der Versicherungssumme zu berücksichtigen:
Wenn Sie bei der Ermittlung der Deckungssumme/Versicherungssumme Unterstützung benötigen, helfen Ihnen die Kundenbetreuer von exali.at gerne kostenfrei und unverbindlich weiter.
Die D&O-Versicherung ist eine spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und versichert Organmitglieder (zum Beispiel Vorstände und Geschäftsführer) und Mitarbeiter in Sonderfunktionen (zum Beispiel Compliance- und Datenschutzbeauftragte). Dieser Personenkreis kann nämlich im Gegensatz zu angestellten Kollegen in die persönliche Haftung genommen werden und fällt daher nicht unter das allgemeine Haftungsprivileg von angestellten Mitarbeitern.
Anders als bei einer Vermögensschadenhaftpflicht, die für Schadenersatzforderungen aus dem operativen Geschäft des Unternehmens aufkommt, sind bei der D&O-Versicherung die einzelnen Personen in Sonderfunktion versichert und erhalten die Versicherungsleistung bei der persönlichen Inanspruchnahme selbst.
exali.at bietet zum individuellen Schutz die D&O-Versicherung in zwei unterschiedlichen Vertragsvarianten an:
Als Firmen-D&O-Versicherung und als sogenannte persönliche D&O-Versicherung. Erstere versichert alle Organe und Personen des Unternehmens in einer Sonderfunktion. Den Versicherungsbeitrag zahlt das Unternehmen.
Die persönliche D&O-Versicherung wird nur für eine bestimmte Person abgeschlossen, die in der Regel auch den Beitrag bezahlt.
Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres. exali.at bietet dabei eine Mindestlaufzeit von einem Jahr oder drei Jahren (mit einem 10%igen Nachlass) an. Werden diese Fristen nicht eingehalten, so verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Versicherungsjahr.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht jedoch in folgenden Fällen:
Zu viel bezahlte Beiträge werden anteilig zurückerstattet.
Prinzipiell kann der Versicherungsschutz einer Vermögensschadenhaftpflicht auf zwei Arten gestaltet werden. Als sogenannte „Katalog-Deckung“, bei der alle versicherten Tätigkeiten und die versicherten Risiken in einer Liste abschließend aufgezählt werden (versichert ist nur, was explizit genannt ist) oder als Offene Deckung (auch offene Berufsbilddeckung) bzw. All-Risk-Deckung. Hier sind alle Tätigkeiten in einem bestimmten Berufsbild (zum Beispiel IT-Experte, Consultant, Webshop-Betreiber etc.) versichert, ohne dass diese abschließend in einer Liste aufgeführt sind (versichert sind automatisch alle Tätigkeiten im versicherten Berufsbild, die nicht explizit ausgeschlossen sind).
Erweitert der Versicherungsnehmer während der Versicherungslaufzeit sein Tätigkeitsfeld, sind diese neuen Tätigkeiten automatisch in der Police abgesichert. exali.at empfiehlt die offene Berufsbilddeckung, da im Zeitalter der fortschreitenden Globalisierung und Digitalisierung immer neue Aufgaben und Tätigkeiten in den einzelnen Berufsbildern entstehen, die bei einer offenen Deckung auch ohne namentliche Nennung automatisch vom Versicherungsschutz umfasst sind. Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen über exali.at haben daher eine offene Berufsbilddeckung.
Dank jahrelanger Erfahrung im Bereich der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung und des direkten Kontakts zu unseren Kunden, wissen wir von exali.at: Um Berufsbilder wie selbständige Fotografen, Webdesigner, IT-Freelancer, SEO-Experten oder Consultants umfassend abzusichern, sind nicht nur branchenspezifische Versicherungslösungen gefragt. Auch das nötige Know-how über die Herausforderungen und Risiken sind elementar. Bei uns landen Sie bei Fragen nicht im Call-Center, sondern direkt bei unseren Versicherungsexperten. Als Expertenportal und Makler stellen wir unser Know-how in den Vordergrund – und unser gesammeltes Wissen kostenlos zur Verfügung. Deshalb finden Sie in unserem News & Stories-Bereich umfassende Fachartikel rund um Business-Themen, neue Gesetze und echte Schadenfälle, durch die Sie einen direkten Einblick in unsere Versicherungspraxis bekommen.
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