Die Dienstleister-Haftpflicht ist ideal für die Absicherung von Buchhaltern und Buchhalterinnen. Sie übernimmt im Schadenfall die vollständige Bearbeitung – von der Prüfung der Ansprüche bis zur Schadenersatzzahlung.
Die Buchhalter:innen-Haftpflicht ist speziell auf Ihr Business zugeschnitten. Finanzbuchhalter:innen profitieren nicht nur von der umfassenden Absicherung ihrer beruflichen Risiken, sondern auch von besonders günstigen Versicherungstarifen von exali.at.
Die Haftpflicht für Buchhalter:innen versichert neben Fremdschäden auch bestimmte Eigenschäden des Buchhalters. Dazu gehören zum Beispiel der kostspielige Verlust von schriftlichen Unterlagen oder ein Datenschutz- & Cyberschaden (optionaler Baustein).
Fehler in der Buchhaltung führen bei Kundschaft häufig zu finanziellen Nachteilen, die Vermögensschäden genannt werden. Deshalb gehört die Absicherung „reinen Vermögensschäden“ als Teil der Berufshaftpflicht für Buchhalter:innen bereits zur Basisabsicherung.
Sachschäden durch Buchhalter:innen, zum Beispiel bei der Ausübung von Tätigkeiten im Büro des Klientels, sind keine Seltenheit. Deshalb deckt die integrierte Büro- & Betriebshaftpflicht auch Sachschäden und Personenschäden in diesem Zusammenhang optimal ab.
Buchhalter:innen sind meist direkt mit der Geschäftsführung eines Unternehmens in Verbindung, doch nicht nur die Geschäftsführung verlässt sich auf die Zahlen, die der:die Buchhalter:in liefert. Meist sind mit der Finanzbuchhaltung noch weitere Abteilungen des Unternehmens verknüpft, so bilden die Ergebnisse der Buchhaltung häufig auch die Informationsgrundlage für die Arbeit des Controllings. Deshalb können berufliche Missgeschicke in der Buchhaltung schwere Folgen haben. Schon kleine Buchungsfehler, fehlerhaft ausgefüllte Formulare oder Fristversäumnisse können große finanzielle Schäden beim Klientel verursachen, für die am Ende der:die Buchhalter:in zur Verantwortung gezogen werden kann. Die Kundschaft fordert von dem:der Buchhalter:in Schadenersatz für den entstandenen Vermögensschaden.
Auch mehrjährige Berufserfahrung schützt vor Fehlern nicht. Schon kleine Mängel in einer Berechnung können in der Konsequenz zu hohen finanziellen Nachteilen der Geschädigten führen. Um dann nicht mit dem persönlichen Vermögen zu haften und seine:ihre Existenz als Freelancer:in zu gefährden, sollte sich der:die Buchhalter:in umfassend mit der speziellen Berufshaftpflicht für Buchhalter:innen schützen. So kann er im Ernstfall gleich seinen:ihren Versicherer informieren, die die Schadensersatzansprüche prüft; bei Rechtmäßigkeit werden die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen, bei ungerechtfertigten Forderungen werden die Ansprüche professionell auf Kosten des Versicherers abgewehrt (passiver Versicherungsschutz)
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