Mit der Dienstleister-Haftpflicht, der Berufshaftpflicht für Tätigkeiten nach AMG, sind Sie umfassend abgesichert und können sich im Schadenfall auf unsere Experten und Expertinnen aus der Kundenbetreuung verlassen. Wir kümmern uns um eine schnelle und professionelle Bearbeitung Ihres Falls. Und weil wir die Risiken Ihrer Tätigkeiten kennen, wissen wir auch, wie ein guter Schutz aussehen muss:
Vermögensschäden sind das größte Risiko, dass Sie tragen, wenn Sie eine Tätigkeit nach AMG ausüben. Die Dokumentation und Prüfung bei der Herstellung von Arzneimitteln und Medikamenten ist sehr komplex. Hier können schon kleine Fehler zu teuren Schäden führen. Mit der Dienstleister-Haftpflicht über exali sind Sie bei Vermögensschäden umfassend abgesichert und schützen so Ihre berufliche Existenz. Der Versicherer prüft auf eigene Kosten, ob ein gegen Sie gerichteter Anspruch berechtigt ist. Ist dies der Fall, so wird die Schadenersatzforderung vom Versicherer übernommen. Unberechtigte Ansprüche gegen Sie werden vom Versicherer abgewehrt (passiver Rechtsschutz).
Die Entwicklung von neuen Medikamenten ist sehr kostspielig und die Pharmaindustrie investiert viel Geld in die Entwicklung und Zulassung. Für Cyberkriminelle ist die Pharmaindustrie daher ein lukratives Ziel. Wenn sich Hacker:innen über Ihren PC Zugang zum Netzwerk des Kunden erschleichen, kann das zu teuren Schäden führen. Nicht nur Schadsoftware ist dabei ein Problem, sondern auch die Verschlüsselung oder der Diebstahl von wichtigen Daten und Informationen. Mit der Dienstleister-Haftpflicht über exali sind Sie bei Cyber-Drittschäden optimal abgesichert. Der Versicherer übernimmt in diesem Fall die Kosten des Dritten, welche dieser als berechtigte Schadenersatzforderungen geltend macht.
Die Dienstleister-Haftpflicht über exali sichert dank der inkludierten Büro- & Betriebshaftpflicht auch Personen- und Sachschäden ab. Wenn Sie als Pharmakovigilanzverantwortliche:r ein Pharmakovigilanzsystem einrichten und nicht rechtzeitig die notwendigen Maßnahmen beim Bekanntwerden von Arzneimittelrisiken einleiten, dann können unter Umständen auch Personen zu Schaden kommen. Dank hoher Deckungssummen sind Sie mit der Dienstleister-Haftpflicht im Fall der Fälle optimal abgesichert.
Wenn Sie eine Tätigkeit nach AMG ausüben, sind Sie Experte oder Expertin in verschiedenen Bereichen. Darum sollte Ihre berufliche Absicherung flexibel sein. Ihre Dienstleister-Haftpflicht können Sie mit optionalen Zusatzbausteinen erweitern und so Ihren Versicherungsschutz an Ihre Bedürfnisse anpassen. Zum Beispiel mit dem Baustein Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD). Mit diesem Baustein sind Cyberschäden (z. B. Viren, Datenverlust oder Trojaner) abgedeckt, die Ihnen selbst entstehen.
Eine Tätigkeit nach Arzneimittelgesetz (AMG) birgt hohe berufliche Risiken und sollte daher umfangreich abgesichert werden. Egal, ob Sie als sachkundige Person § 7 AMBO 2009, Pharmakovigilanzverantwortliche:r oder Informationsbeauftragte:r § 56 AMG tätig sind - schon kleine Fehler können hier zu teuren Schäden führen.
Sie sind verantwortlich für die Einhaltung von arzneimittelrechtlichen Vorschriften über Herstellung, Prüfung und Freigabe von Arzneimitteln, bevor diese in Verkehr gebracht werden. Neben Ihrer Tätigkeit als Qualified Person können Sie auch als Informationsbeauftragte:r dafür verantwortlich sein, dass Kennzeichnungen, Packungsbeilagen, Fachinformationen und die Werbung den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Als Stufenplanbeauftragte:r richten Sie ein Pharmakovigilanzsystem ein und pflegen dieses. Sollte es zu Meldungen über Arzneimittelrisiken kommen, dann koordinieren Sie die notwendigen Maßnahmen und übermitteln beispielsweise alle nötigen Informationen (z. B. Nutzen-Risiko-Verhältnis) an die zuständige Bundesoberbehörde.
Mit unserer Berufshaftpflichtversicherung für Tätigkeiten nach AMG sind Sie bei allen Eventualitäten bestens abgesichert. Dank der offenen Berufsbilddeckung können Sie auch beispielsweise als Berater:in, Autor:in oder Blogger:in tätig sein und sind dabei abgesichert.
Im Schadenfall ist Ihre persönliche Kontaktperson aus der exali.at-Kundenbetreuung für Sie da und kümmert sich um eine schnelle und professionelle Bearbeitung. Vertrauen Sie auf unsere jahrelange Erfahrung. Ihr individuelles Angebot können Sie in wenigen Schritten online berechnen und direkt abschließen.
Als sachkundige Person nach § 7 AMBO 2009, Informationsbeauftragte:r § 56 AMG oder Pharmakovigilanzverantwortliche:r tragen Sie eine große Verantwortung (z. B. beim Zulassungsprozess für Medizinprodukte). Aus diesem Grund sollten Sie in eine umfassende Absicherung investieren, damit Sie im Schadenfall nicht durch hohe Schadenersatzforderungen in Existenznot geraten. Ein auf Sie zugeschnittener Versicherungsschutz muss dabei nicht teuer sein.
Im ersten Jahr erwarten Sie einen Umsatz zwischen 50.000 Euro und 100.000 Euro und wählen dieses Umsatzband im Rechner aus.
Als Deckungssumme für die Vermögensschadenhaftpflicht wählen Sie 1.000.000 Euro.
In der Büro- & Betriebshaftpflicht wählen Sie eine Deckungssumme für Personen- und Sachschäden von 2.000.000 Euro aus.
Sie entscheiden sich für eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren und erhalten dadurch einen Laufzeitrabatt von 10 Prozent.
Somit kommen Sie auf einen Versicherungsbeitrag von 1.354,43 Euro netto p.a.
In einem Meeting bei einem Pharmaunternehmen verschütten Sie versehentlich einen Becher mit heißem Kaffee und dieser landet auf dem Schoß beziehungsweise auf dem Laptop eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin. Sie müssen für den entstandenen Personen- oder Sachschaden (Behandlungskosten für den Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin oder Reparaturkosten des Laptops) aufkommen.
Sie begleiten als sachkundige Person § 7 AMBO 2009 die Herstellung eines neuen Medikaments. Dabei dokumentieren Sie sämtliche Prozesse und prüfen, ob alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Ihr Laptop wird unbemerkt zum Ziel einer Cyberattacke und Cyberkriminelle stehlen wichtige Informationen über das neue Medikament. Die Informationen landen öffentlich im Internet und sind somit auch für die Konkurrenz zugänglich. Der Hersteller oder die Herstellerin nimmt Sie in Haftung, da durch den Verlust der Dokumente gegen die Geheimhaltungsvereinbarung verstoßen wurde.
Als Informationsbeauftragte:r § 56 AMG begleiten Sie die Markteinführung eines neuen Arzneimittels. Unter anderem sind Sie auch für die Werbeaussagen auf der Verpackung, sowie für die Informationen in der Packungsbeilage zuständig. Dabei fällt Ihnen leider nicht auf, dass auf der Verpackung mit unzulässigen Werbeaussagen geworben wird. Damit das Arzneimittel in Verkehr gebracht werden kann, muss eine neue Verpackung gestaltet und produziert werden. Für die zusätzlichen Kosten werden Sie in Haftung genommen, denn Sie hätten den Fehler schon vor der Produktion der Verpackung bemerken müssen.
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