Als Technische:r Redakteur:in arbeiten Sie als Generalist:in und kümmern sich um den gesamten Prozess der technischen Dokumentation. Dabei haben Sie stets gesetzliche Vorgaben, Normen und Anforderungen im Blick, zum Beispiel die ISO/IEC 82079-1:2021. Ihre Aufgabe ist es, komplexe Funktionen und Sachverhalte für die Leserschaft verständlich und korrekt abzubilden und entsprechende Betriebsanleitungen, Montageanleitungen, Schulungsunterlagen oder Dokumentationen zu verfassen. Fehler in solchen Schriften können zu teuren Schäden an technischen Geräten und Maschinen führen, oder im schlimmsten Fall sogar Personenschäden verursachen. Darum sollten Sie Ihre berufliche Existenz mit der Dienstleister-Haftpflicht über exali absichern. Wir bei exali verstehen, wie Sie arbeiten und können Sie daher bestmöglich gegen die typischen Risiken Ihrer Branche absichern.
Mit der Dienstleister-Haftpflicht, die Berufshaftpflicht für Technische Redakteure und Redakteurinnen, sind Vermögensschäden (z. B. Rechtsverletzungen wie Urheber-, Marken- und Lizenzrecht) und daraus folgende Schadenersatzforderungen abgesichert. Auch wenn Ihnen vorgeworfen wird, gegen Geheimhaltungspflichten verstoßen zu haben, können Sie sich auf den Schutz der Dienstleister-Haftpflicht verlassen. Kosten für die Prüfung und Abwehr von Ansprüchen (Anwalts-, Gutachter- und Gerichtskosten), die an Sie gestellt werden, werden vom Versicherer übernommen. Im Schadenfall sind unsere Experten und Expertinnen aus der Kundenbetreuung persönlich für Sie da.
Als Technische:r Redakteur:in tragen Sie ein besonders hohes Risiko für Personen- und Sachschäden. Fehlerhafte Anweisungen in einer Betriebsanleitung können schnell zu Verletzungen führen oder das technische Gerät beschädigen. Werden Sie für entstandene Schäden in Haftung genommen, können Sie die hohen Schadenersatzforderungen schnell in finanzielle Schwierigkeiten bringen. In der Dienstleister-Haftpflicht ist daher eine Büro- & Betriebshaftpflicht integriert. Diese schützt Sie umfassend bei Personen- und Sachschäden. Dabei stehen Ihnen Deckungssummen bis zu 10 Millionen Euro zur Verfügung. Sollten Sie eine höhere Deckung benötigen, dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Als freiberufliche:r Technische:r Redakteur:in arbeiten Sie für verschiedene Auftraggeber:innen mit unterschiedlichen Bereichen und Schwerpunkten. Aus diesem Grund kann es nötig sein, den Versicherungsschutz um individuelle Risiken zu erweitern. Bei exali können Sie jederzeit optionale Zusatzbausteine zu Ihrer Versicherung hinzubuchen. Zum Beispiel den Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC). Mit diesem Baustein versichern Sie Ihre vergeblichen Sach- und Personalaufwendungen (inkl. eigener Honorare/Werklohn) bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers vom Werkvertrag. Wenn Sie Fragen zu unseren Zusatzbausteinen haben, dann stehen Ihnen unsere Experten und Expertinnen aus der Kundenbetreuung gerne zur Verfügung.
Technische Dokumentationen, Installationsanleitungen oder Montageanleitungen werden heutzutage nicht nur in gedruckter Form, sondern auch digital bereitgestellt. Für die Erstellung nutzen Sie auch oftmals Grafikprogramme oder CAD-Software, um Bilder und technische Abbildungen in die Anleitung mit aufzunehmen. Wenn Sie digitale Daten verwalten und mit einem/einer Produkthersteller:in korrespondieren, können Sie auch versehentlich Schadsoftware (z. B. Viren) weitergeben. Auch sensible Produktdaten können von Hackern gestohlen oder verschlüsselt werden. Die Dienstleister-Haftpflicht von exali schützt Sie bei Cyberschäden, die Sie bei einem Dritten (z. B. Auftraggeber:in) verursachen oder ermöglicht haben.
Als Technische:r Redakteur:in kümmern Sie sich überwiegend um den Entwicklungsprozess technischer Dokumentationen. Sie konzipieren, aktualisieren und erstellen Bedienungsanleitungen anhand von recherchierten Produktinformationen. Dabei müssen Sie stets die Anforderungen der Hersteller:innen, als auch der Verbraucher:innen berücksichtigen und gesetzliche Regelungen und Normen beachten. Aber als Technische:r Redakteur:in überschneiden sich oftmals verschiedene Tätigkeitsbereiche. So können Sie gelegentlich auch als Berater:in für Hersteller:innen tätig sein oder Sie verfassen redaktionelle Artikel. Mit der Berufshaftpflicht für Technische Redakteure und Redakteurinnen sind Sie umfassend abgesichert. Alle typischen Tätigkeiten von Technischen Redakteuren und Redakteurinnen, die nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen werden, sind automatisch mitversichert.
Sie schreiben für Ihren Onlineblog einen Artikel zu einem neuen Produkt. Dabei verwenden Sie auch Produktbilder und das Logo des Herstellers oder der Herstellerin. Sie haben sich vorher telefonisch die Freigabe für die Nutzung erteilen lassen. Dennoch werden Sie vom Hersteller oder der Herstellerin für die Verwendung der Produktbilder abgemahnt. Da Sie die Freigabe nicht schriftlich nachweisen können, kommt es zu einem teuren Rechtsstreit.
Sie schreiben eine Bedienungsanleitung für eine komplexe CNC-Fräsmaschine. Aufgrund eines Fehlers in der Anleitung wird die Maschine falsch bedient und der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin verletzt sich. Außerdem wurde die Maschine beschädigt. Sie werden vom Hersteller oder der Herstellerin der Maschine in Regress genommen und müssen für die Reparatur der Maschine, den Produktionsausfall und für die medizinische Behandlung des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin aufkommen.
Sie beraten einen Hersteller oder eine Herstellerin eines Elektroprodukts zu den Harmonisierungsrichtlinien, damit dieser das CE-Zeichen auf seinem Gerät anbringen kann. Die Freigabe für das CE-Zeichen verzögert sich, denn die benannte Stelle hat bei der Konformitätsbewertung ein paar Mängel festgestellt, die erst nachgebessert werden müssen. Der Hersteller oder die Herstellerin hat aber bereits Lieferverträge abgeschlossen, die nun nicht mehr eingehalten werden können. Sie werden für den entstandenen Vermögensschaden in Haftung genommen.
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