Die Media-Haftpflicht ist für Webdesigner:innen die perfekte Absicherung. Im beruflichen Alltag sind Fehler schnell passiert und haben oft hohe Schadenersatzforderungen zur Folge. Egal, ob Sie für den Laden um die Ecke einen Onepager in WordPress erstellen oder einen Onlineshop von Magento auf Spryker umziehen: Mit der Media-Haftpficht sind Sie bei beruflichen Fehlern umfassend geschützt. Der Versicherer prüft auf eigene Kosten, ob gegen Sie gerichtete Ansprüche gerechtfertigt sind. Berechtigte Forderungen werden bezahlt, unberechtigte für Sie abgewehrt. Im Schadenfall ist Ihre persönliche Kontaktperson von der exali-Kundenbetreuung für Sie da und kümmert sich um eine schnelle und professionelle Abwicklung.
Sie erstellen ein Logo und dieses ähnelt einem anderen zu sehr? Sie verwenden auf einer Webseite eine Farbgestaltung, die als eingetragene Marke geschützt ist? Wenn eine Rechtsverletzung vorliegt, lässt eine Abmahnung nicht lange auf sich warten. Wenn Sie ein Projekt Ihres Klientels in den Sand setzen, können Schadensersatzforderungen gerade für Sie als freiberufliche:r Webdesigner:in schnell existenzbedrohend werden. Mit der Media-Haftpflicht sind Sie bei Vermögensschäden geschützt. Der Versicherer springt für Sie ein und bezahlt gerechtfertigte Schadenersatzforderungen. Unberechtigte Ansprüche werden für Sie abgewehrt.
Haben Sie Büroräume angemietet? Mit der integrierten Büro- und Betriebshaftpflicht sind Schäden an angemieteten Büroräumen abgedeckt (z. B. bei Schlüsselverlust). Sie besuchen Ihre Kundschaft, um die Einzelheiten des Auftrags zu besprechen? Auch dann sind Personen- und Sachschäden über die Betriebshaftpflicht versichert. Egal, ob Sie versehentlich den Laptop der Kundschaft vom Tisch werfen oder ob Sie einem Mitarbeitenden die Türe vor die Nase knallen: Der Versicherer kommt für Personen- und Sachschäden auf und bezahlt die Kosten für das Ersatzgerät oder die medizinische Behandlung. Dank der weltweiten Deckung sind Sie geschützt, egal wo Sie gerade arbeiten.
Ein falscher Klick, und schon macht sich ein Virus im System breit oder die Webseite ist offline. Cyberschäden können jeden treffen. Wenn Sie bei Ihrem Klientel versehentlich Daten löschen oder Schadsoftware einschleusen, müssen Sie für die Kosten, die dadurch entstehen, mit Ihrem Privatvermögen haften. Egal ob Hackerangriffe, Ransomware oder Datenverlust: Die Media-Haftpflicht springt bei Cyber-Drittschäden für Sie ein. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Bereinigung der befallenen Systeme und für die Datenrettung sowie für die Schäden, die Dritten entstanden sind.
Mit dem optionalen Zusatzbaustein Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) können Sie auch Eigenschäden versichern, die Ihnen selbst durch Cyberkriminelle, Trojaner oder verlorene Daten entstehen. Der Versicherer stellt Ihnen IT-Forensiker:innen, spezialisierte Anwaltschaft oder PR-Berater:innen zur Seite, um auch eventuelle Imageschäden abzuwenden.
Als Webdesigner:in sind Sie bei WordPress, Joomla und Typo3 zuhause. Sie setzen dabei nicht nur auf HTML, XML und CSS, sondern bieten Ihren Kunden und Kundinnen auch weitere Leistungen an. Ob Sie die redaktionellen Texte für die Webseite selbst schreiben oder Fotos von Produkten knipsen: Die Webdesigner:innen-Haftpflicht beinhaltet eine offene Berufsbilddeckung und deckt somit alle Tätigkeiten ab, die nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind. So bleiben Sie maximal flexibel und sind dennoch umfassend geschützt.
Cyber-Drittschäden sind über die Berufshaftpflicht für Webdesigner:innen abgedeckt. Aber auch Ihre eigenen Systeme selbst können Opfer eines Hackerangriffs oder von Schadsoftware befallen werden. Mit dem Zusatzbaustein Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) sind Sie vor den finanziellen Folgen von Viren, Ransomware oder Datenverlust geschützt. Der Versicherer übernimmt die Kosten für IT-Forensik-Spezialisten und Spezialistinnen, die Ihre Systeme von der Schadsoftware befreien und versuchen, die verlorenen Daten wiederherzustellen. Die Kosten für die Nutzung fremder IT-Systeme und die Erstattung von Geldbeträgen im Erpressungsfall sind ebenfalls abgedeckt. Das Ziel des Versicherers ist es, dass Sie so schnell wie möglich wieder arbeitsfähig sind.
Wenn Sie auf Werkvertragsbasis arbeiten, dann haben Sie immer das Risiko, dass der Auftraggebende bei "Schlechtleistung" vom Vertrag zurücktritt. In diesem Fall werden beide Vertragsparteien so gestellt, als hätte es das Projekt nie gegeben. Das bedeutet, Sie müssen Ihren Werklohn an den:die Auftraggeber:in zurückzahlen und offene Rechnungen stornieren. Im Gegenzug erhalten Sie alle erbrachten Leistungen zurück (z. B. Grafiken, Programmcode usw.). Mit dem Zusatzbaustein Rücktritt des:der Auftraggebenden vom Projektvertrag (RPC) sind Sie im Falle des Rücktritts geschützt. Der Versicherer prüft zunächst, ob der Rücktritt des:der Auftraggebenden berechtigt ist. Ist der Rücktritt berechtigt, ersetzt der Versicherer Ihre vergeblichen Aufwendungen (z. B. Sach- und Personalkosten inklusive eigenem Werklohn).
Als Webdesigner:in bieten Sie Ihren Kunden und Kundinnen auch Fullservice-Dienstleistungen an. Ein Beispiel: Die Kundschaft gibt bei Ihnen eine Webseite für einen Nachtclub in Auftrag. Zusätzlich sollen Sie passend zur Webseite einen Werbeflyer entwerfen und drucken, mit dem die Neueröffnung des Clubs beworben werden soll. Da Sie hierbei selbst den Druckauftrag an die Druckerei vergeben, und nicht Ihre Kundschaft, bleiben Sie bei Fehlern selbst auf den Kosten sitzen (z. B. erneuter Druck aufgrund eines Schreibfehlers im Flyer). Mit dem Zusatzbaustein Druckeigenschaden-Versicherung (DES) sind auch Eigenschäden abgesichert, die Ihnen bei der Vergabe von Druckaufträgen, Herstellung von Werbemaßnahmen (z. B. Merchandising-Artikel) oder Streuungsaufträgen für Werbe- und Anzeigenschaltung entstehen können.
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