Berufshaftpflicht für Freiberufler:innen
Eine Berufshaftpflicht für Freiberufler:innen schützt Ihre finanzielle Existenz vor den Folgen beruflicher Fehler. Denn als Freiberufler:in haften Sie bei beruflichen Versehen mit Ihrem Privatvermögen. exali bietet Ihnen eine umfassende Berufshaftpflicht in den Branchen IT, Media, Consulting, Dienstleistung, eCommerce und eine D&O-Absicherung sowie Cyberversicherung an. Vertrauen Sie dabei auf die persönliche Beratung durch unsere Experten und Expertinnen aus der exali Kundenbetreuung.
Berufshaftpflicht für Freiberufler:innen von exali: Die Vorteile
- Abgesichert bei Rechtsverletzungen
- Schutz bei Sach- und Personenschäden
- Beratungsfehler und Fristversäumnisse sind abgedeckt
- Cyber-Drittschäden sind versichert
- Weltweiter Versicherungsschutz
- Einfacher Online-Abschluss in wenigen Schritten
- Günstige Beiträge und transparente Versicherungsbedingungen
- Persönliche Betreuung durch exali Experten und Expertinnen
Quick Facts zur Berufshaftpflicht für Freiberufler:innen
Haftpflicht-Siegel für Ihre Auftraggeber und Auftraggeberinnen
- individueller und umfassender Versicherungsschutz
- hohe Versicherungssummen für Vermögensschäden
- Nachweis Ihrer Schadenfreiheit in den letzten fünf Jahren
Freiberufler:innen haben umfangreiche Pflichten in Projekten und können per Gesetz und aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen bei beruflichen Fehlern in Haftung genommen werden. Als Freiberufler:in haften Sie dabei mit dem privaten Vermögen. Um dies zu vermeiden und nicht in den finanziellen Ruin zu stürzen, ist eine Berufshaftpflicht für Freiberufler:innen dringend notwendig.
Mit einer Haftpflichtversicherung von exali schützen Sie sich gegen unrechtmäßige Ansprüche aufgrund von Vermögensschäden und dank der inkludierten Betriebshaftpflicht auch bei Sach- und Personenschäden. So sind Sie bei Ihrer beruflichen Tätigkeit umfassend abgesichert und machen Ihre beruflichen Risiken kalkulierbarer.
"Eine Berufshaftpflicht schützt Sie bei beruflichen Risiken wie Vermögensschäden sowie Personen- und Sachschäden.
Damit gehört sie zu den unverzichtbaren Versicherungen für Freiberufler:innen"
Welche Risiken sind in der Berufshaftpflicht für Freiberufler:innen versichert?
Die Berufshaftpflicht für Freiberufler:innen sichert Sie sehr umfassend bei Vermögens- sowie Personen- und Sachschäden ab, die Sie Dritten (z. B. Kunden und Kundinnen oder Auftraggebenden) im Business zufügen. Wenn Sie als Freiberufler:in einen Schaden verursachen, kann das viele Ursachen haben: Menschliches Versehen, unvorhergesehene Umstände sowie die unglückliche Verkettung von mehreren Ereignissen sind häufig die Ausgangssituation für einen teuren Schadenfall. Dabei kommt es nicht nur bei einer aktiven Tätigkeit von Freiberuflern und Freiberuflerinnen zu Schadenfällen, auch Beratungsleistungen führen häufig zu Ansprüchen, wenn z. B. entscheidende Informationen nicht berücksichtigt werden. Diese Fehler sind natürlich versichert, genauso wie zum Beispiel:
- die Verletzung von Datenschutzgesetzen (DSGVO)
- Rechtsverletzungen
- Programmierfehler
- Beratungsfehler
- Fristversäumnisse
- Bewertungsfehler
- Instruktionsfehler
- Analysefehler
- Rechenfehler
- Datenverlust
Nicht zu vergessen sind auch Risiken, die durch die zunehmende Digitalisierung im Freiberufler:innenbusiness entstehen und die bei exali mitversichert sind. Dazu zählen beispielsweise Cyber-Drittschäden durch Viren, Mal- und Ransomware sowie Cyberkriminalität. Diese Absicherung ist insbesondere wichtig, wenn Sie als Freiberufler:in vor Ort mit und auf den Systemen der Kundschaft arbeiten.
Welche Risiken sind mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Freiberufler:innen abgesichert?
- Vermögensschäden (z. B. Rechtsverletzungen, Abmahnungen, Fristversäumnisse etc.)
- Sachschäden (verlorene Schlüssel von angemieteten Räumen, Wasserschäden in angemieteten Büros, Sachschäden bei Kunden und auf Messen sowie Geschäftsreisen)
- Personenschäden (z. B. bei Kundenkontakt, auf Geschäftsreisen oder Messebesuchen)
- Cyber-Drittschäden (Schadsoftware, Datenverlust, Hackerangriffe, DDos-Attacken)
- Optional: Außenhaftung als Organmitglied (z. B. als Geschäftsführer:in einer GmbH), Cyber-Eigenschäden, Druckeigenschäden, Rücktritt vom Projektvertrag
- Bestimmte Eigenschäden (z. B. Verlust von Dokumenten, Betrug oder Falschüberweisung von eigenen Mitarbeitern)
Was kostet die Versicherung für Freiberufler:innen?
Jede:r Freiberufler:in beschäftigt sich mit unterschiedlichen Tätigkeiten, weshalb auch die Berufshaftpflicht entsprechend individuell zu berechnen ist. In unserem exali-Online-Beitragsrechner erhalten Sie alle Informationen auf einen Blick und sehen sofort, wie hoch Ihr Beitrag ist. Relevante Faktoren, die den Versicherungsbeitrag beeinflussen, sind:
- Tätigkeitsbereich bzw. Tätigkeitsbereiche
- Jahresnettoumsatz der letzten 12 Monate
- Umstand, ob Sie Existenzgründer:in bzw. ein Startup-Unternehmen sind
- Gewählte Versicherungssumme für die Vermögensschadenhaftpflicht
- Gewählte Versicherungssumme für die Büro- und Betriebshaftpflicht
- Auswahl von bis zu fünf optionalen Zusatzbausteinen
- Vertragslaufzeit: ein Jahr oder drei Jahre
Welche Personen sind in der Haftpflicht für Freiberufler:innen versichert?
Über die Haftpflicht für Freiberufler:innen von exali sind Sie sowie alle Mitarbeiter:innen Ihres Business abgesichert. Dies sind folgende Personen:
- Gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers,
- leitende und sonstige angestellte Mitarbeiter des Versicherungsnehmers, geringfügig Beschäftigte, ehrenamtliche Helfer, Auszubildende, Volontäre, Praktikanten und Werkstudenten,
- in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen, freie Mitarbeiter (natürliche Personen),
- soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden, Anteilsinhaber, Kommanditisten, Gesellschafter, Aufsichtsräte und Beiräte (natürliche Personen)
Versicherungsschutz besteht auch für Haftpflichtansprüche Dritter gegen die Versicherten aus
der Beauftragung fremder Unternehmen/Subunternehmen. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der fremden Unternehmen/Subunternehmen und ihrer Mitarbeiter.
Versicherte Gesellschaften sind:
- der Versicherungsnehmer, Tochtergesellschaften, Zweigstellen und Niederlassungen des Versicherungsnehmers im Inland sowie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR),
- Tochtergesellschaften des Versicherungsnehmers außerhalb des EWR, soweit diese im Versicherungsschein ausdrücklich benannt sind.
Muss ich als Freiberufler:in eine Berufshaftpflicht abschließen?
Da Freiberufler:innen im Schadenfall mit ihrem gesamten Privat- oder Firmenvermögen haften, ist eine Berufshaftpflicht zwar essenziell und sehr empfehlenswert, aber dennoch bei vielen Berufsgruppen nicht gesetzlich verpflichtend.
Berufsgruppen, die eine Pflichtversicherung abschließen müssen, sind zum Beispiel:
- Architekten, Architektinnen
- Ingenieure, Ingenieurinnen
- Ärzte, Ärztinnen / Apotheker, Apothekerinnen
- Bewachungsunternehmen
- Finanzanlagenvermittler:innen
- Immobilienkreditvermittler:innen
- Immobilienmakler:innen (ab 2018)
- Inkassobüros
- Notare und Notarinnen
- Prüfsachverständige
- Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen
- Steuerberater:innen
- Versicherungsvermittler:innen
- Verbraucherdarlehensvermittler:innen
- Wohnungseigentumsverwalter:innen (ab 2018)
- Wirtschaftsprüfer:innen
- ...
Ich habe eine Frage zur Freiberufler:innen-Haftpflicht. An wen kann ich mich wenden?
Bei allen Fragen rund um die Freiberufler:innen-Haftpflicht oder zur Absicherung von beruflichen Risiken erreichen Sie die exali Kundenbetreuung von Mo. - Fr. 09:00 Uhr - 18:00 Uhr unter folgender Nummer: 0821 / 80 99 46 - 0 oder per Mail an: info@exali.at. exali bietet Ihnen dabei eine persönliche Beratung ohne Callcenter oder Warteschleife.
Sie sind nicht sicher, welches Produkt zu Ihnen passt oder Sie haben individuelle Wünsche? Sprechen Sie uns gerne an. Unsere kompetenten Kundenbetreuer:innen erstellen gerne gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Angebot. Vertrauen Sie auf über 10 Jahre Erfahrung in der Absicherung beruflicher Risiken.
Bin ich als Freiberufler:in nicht automatisch über den/die Auftraggeber:in mitversichert?
Freiberufler:innen sind in der Regel nur dann über den:die mögliche:n Auftraggeber:in oder eine:n Projektvermittler:in versichert, wenn sie „arbeitnehmer:inähnlich“ tätig werden. Das ist aus Sicht der meisten Versicherer der Fall, wenn Sie als natürliche Person in den Betrieb des Auftraggebers oder der Auftraggeberin eingegliedert sind und im Namen und Auftrag des Auftraggebers oder der Auftraggeberin tätig werden.
Hinweis: Eine derartige Gestaltung der freiberuflichen Tätigkeit wird insbesondere sozialversicherungsrechtlich kritisch gesehen (Stichwort „Scheinselbständigkeit“). Daher raten wir Freiberuflern und Freiberuflerinnen dazu, eine eigene Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, mit der sie unabhängig von einer bestimmten Vertragskonstellation mit dem Auftraggeber oder der Auftraggeberin abgesichert sind.