Die Dienstleister-Haftpflicht ist ideal für die Absicherung von Sachverständigen. Sie übernimmt im Schadenfall die vollständige Bearbeitung – von der Prüfung der Ansprüche bis zur Schadenersatzzahlung.
Exakt auf die Bedürfnisse in Ihrem Business zugeschnitten bietet die Sachverständigen-Berufshaftpflicht optimale und umfangreiche Absicherung Ihrer beruflichen Risiken. Und das zu sehr günstigen Versicherungstarifen.
Die Haftpflicht für Sachverständige sichert über Fremdschäden hinaus auch Eigenschäden ab, die dem:der Sachverständigen selbst entstanden sind. Dazu gehört beispielsweise auch ein Versicherungsschutz für den Fall, dass schriftliche, für die Auftragserledigung notwendige Dokumente verloren gehen und wiederbeschafft werden müssen.
Fehltritte leistet sich wohl jede:r Sachverständige einmal in seinem Alltag. Häufig führen diese aber schon zu einem finanziellen Nachteil (Vermögensschaden) des Klientels oder einer dritten Person. Deshalb zählt die Absicherung von sogenannten „reinen Vermögensschaden“ zu den fokussierten Elementen im Basisschutz.
Sachverständige sind zur Begutachtung häufig auf Außenterminen unterwegs. Dabei können durch Unachtsamkeit teure Personen- und Sachschäden passieren. Schäden an der zu begutachtenden Sache sind beispielsweise eine Seltenheit. Deshalb deckt die integrierte Büro- und Betriebshaftpflicht auch Personen-, Sach- und daraus resultierende Folgeschäden umfassend ab.
Mit Ihrer Expertenmeinung liegen Sie als Sachverständige:r meist ganz weit vorne; viel hängt von Ihrem Urteil ab. Deshalb ist es so wichtig, dass Sie bei der Prüfung von Sachverhalten und der anschließenden Erstellung von Gutachten (z.B. über Unfallschäden, Reparaturkosten, Brand- und Wasserschäden) äußerst genau und gewissenhaft vorgehen, damit am Ende keine Zweifel bestehen. Doch Fallstricke lauern überall. Manchmal ist es nur ein einziges Wort, das die Entscheidung des:der Sachverständigen unglaubwürdig macht.
Solche Fehlentscheidungen lassen schnell die Haftungsfalle zuschlagen. Denn die Geschädigten sind nicht nur verärgert, sondern nehmen den:die Sachverständigen für seinen Fehler Punktum in Haftung. Die finanziellen Folgen für den:die Sachverständigen sind nicht absehbar und können in schwindelnde Höhen ausufern.
Auch mehrjährige Berufserfahrung schützt nicht vor Fehlern. Schon kleine Mängel in einer Messung, Interpretation oder Darstellung des Sachverhaltes können in der Konsequenz zu hohen finanziellen Nachteilen der Geschädigten führen. Um dann nicht mit dem persönlichen Vermögen zu haften und seine:ihre Existenz als Freelancer:in zu gefährden, sollte der:die Sachverständige sich umfassend mit der speziellen Berufshaftpflicht für Sachverständige schützen. So kann der:die Sachverständige im Ernstfall gleich seinen Versicherer informieren, die die Schadensersatzansprüche prüft; bei Rechtmäßigkeiten werden die Kosten bis zur vereinbarten Versicherungssumme übernommen, bei ungerechtfertigten Forderungen werden die Ansprüche professionell auf Kosten des Versicherers abgewehrt (passiver Versicherungsschutz).
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