Berufshaftpflicht für Grafiker:innen

Als freiberufliche:r Grafiker:in können Sie sich mit einer Berufshaftpflichtversicherung vor den teuren Konsequenzen beruflicher Fehler schützen. Beim Erstellen von Grafiken, Logos oder Designs kann schnell ein Fehler passieren und Sie werden aufgrund von Rechtsverletzungen (Urheber-, Marken- und Bildrecht) abgemahnt. Mit der Media-Haftpflicht, der Berufshaftpflicht für Grafiker:innen, schützen Sie sich vor den spezifischen Risiken der Kreativbranche und haben so den Kopf frei für Ihre Arbeit.
 
Berufshaftpflicht für Grafiker:innen
ab 206,55 € netto p.a.

Rundum geschützt mit der Berufshaftpflicht für Grafiker:innen

  • Schutz bei Rechtsverletzungen (z. B. Urheber-, Marken- oder Bildrecht)
  • Viele Tätigkeiten beitragsfrei mitversichert (z. B. Videoproduktion, Design-Coaching, Texten, Bloggen etc.)
  • Cyber-Drittschäden abgedeckt
  • Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Günstige Beiträge (Nachlass für Existenzgründer:innen)
  • Sofortiger Versicherungsschutz dank Online-Abschluss
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  • individueller und umfassender Versicherungsschutz
  • hohe Versicherungssummen für Vermögensschäden
  • Nachweis Ihrer Schadenfreiheit in den letzten fünf Jahren

Im beruflichen Alltag sind Fehler schnell passiert und haben oft hohe Schadenersatzforderungen zur Folge. Egal, ob Sie für den Laden um die Ecke einen Werbeflyer in Adobe Illustrator erstellen oder mit Photoshop ein Firmenlogo optimieren: Mit der Media-Haftpflicht von exali sind Sie bei beruflichen Fehlern umfassend geschützt. Der Versicherer prüft auf eigene Kosten, ob gegen Sie gerichtete Ansprüche gerechtfertigt sind. Berechtigte Forderungen werden bezahlt, unberechtigte für Sie abgewehrt (passiver Rechtsschutz).

Vermögensschäden abgesichert

Sie erstellen ein Logo und dieses ähnelt einem anderen zu sehr? Sie verwenden auf einer Webseite eine Farbgestaltung, die als eingetragene Marke geschützt ist? Wenn eine Rechtsverletzung vorliegt, lässt eine Abmahnung nicht lange auf sich warten. Hohe Schadensersatzforderungen können gerade für Sie als freiberufliche:r Grafiker:in schnell existenzbedrohend werden. Mit der Media-Haftpflicht sind Sie bei Vermögensschäden umfassend abgesichert.

Personen- und Sachschäden sind versichert

Mit der integrierten Büro- und Betriebshaftpflicht sind Personen- und Sachschäden ebenfalls versichert. Egal, ob Sie versehentlich den Laptop der Kundschaft vom Tisch werfen, die Schlüssel zum angemieteten Büro verlieren oder ob Sie einem Angestellten die Türe vor die Nase knallen: Der Versicherer kommt für Personen- und Sachschäden auf und bezahlt die Kosten für das Ersatzgerät oder die medizinische Behandlung. Dank der weltweiten Deckung sind Sie geschützt, egal wo Sie gerade arbeiten.

Schutz bei Cyber-Drittschäden

Ein falscher Klick und schon macht sich ein Virus im System breit oder die Webseite ist offline. Cyberschäden können jeden treffen. Wenn Sie bei Ihrer Kundschaft versehentlich Daten löschen oder Schadsoftware einschleusen, müssen Sie für die dadurch entstandenen Kosten, mit Ihrem Privatvermögen haften. Egal ob Hackerangriffe, Ransomware oder Datenverlust: Die Media-Haftpflicht springt bei Cyber-Drittschäden für Sie ein. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Bereinigung der befallenen Systeme und für die Datenrettung sowie für die Schäden, die Dritten entstanden sind.

exali Experte Tino Wiedemann
Tino Wiedemann
Experte und Leiter der Kundenbetreuung | exali AG

"Eine Berufshaftpflicht für Grafiker:innen schützt vor den beruflichen Risiken der Kreativbranche
und gehört somit zu den unverzichtbaren Versicherungen für Freelancer:innen."

Jetzt Angebot für die Grafiker:innen-Haftpflicht berechnen

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Grafiker:innen-Haftpflicht: So flexibel wie Ihre Arbeit

Als Grafiker:in sind Sie in der Adobe Creative Cloud zuhause. Sie setzen dabei nicht nur auf Photoshop, Illustrator und InDesign, sondern bieten Ihren Kunden und Ihren Kundinnen auch weitere Dienstleistungen an. Ob Sie die redaktionellen Texte für die Webseite selbst schreiben oder Fotos von Produkten knipsen: Die Grafiker:innen-Haftpflicht beinhaltet eine offene Berufsbilddeckung. Alle Tätigkeiten, die nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen werden, sind automatisch mitversichert. So bleiben Sie maximal flexibel und sind dennoch umfassend geschützt.

Beispiele für versicherte Tätigkeiten:

  • Kommunikationsdesigner:in
  • App Entwickler:in
  • Fotograf:in
  • Mediengestalter:in
  • Web Administrator:in
  • SEO-Consultant
  • Blogger:in
  • Webdesigner:in
Grafiker:innen-Haftpflicht
  • Ihr Kunde oder Ihre Kundin ist mit dem Unternehmen umgezogen und möchte diese Gelegenheit nutzen und die Visitenkarten umgestalten lassen. Sie verpassen der Visitenkarte ein neues und moderneres Design, vergessen aber die neue Adresse einzufügen. Da der Fehler leider erst nach dem Druck auffällt, müssen Sie für die entstandenen Kosten aufkommen.

Grafikdesinger:innen Risiken: Schadenbeispiele

  • Für Kundschaft sollen Sie einen Werbekatalog designen. Sie erstellen den Katalog im Corporate Design des Unternehmens und fügen Bilder aus einer vermeintlich frei nutzbaren Datenbank ein. Es stellt sich heraus, dass die Bilder urheberrechtlich geschützt sind und Sie nicht die benötigten Lizenzrechte besitzen. Daraufhin wird das Unternehmen aufgrund der Lizenzrechtsverletzung abgemahnt. Die Kosten für Abmahnung und Schadenersatz fordert das Unternehmen von Ihnen zurück.
  • Sie erstellen für Ihre Kundschaft ein neues Firmenlogo. Nach einigen Designrunden steht der finale Entwurf fest. Einige Monate, nachdem das neue Logo genutzt wurde, meldet sich plötzlich der Anwalt eines Unternehmens mit einer Abmahnung und einer Schadenersatzforderung. Das Logo verstößt angeblich gegen die Markenrechte des/der Mandanten/Mandantin des Anwalts. Ihre Kundschaft muss die Abmahnkosten sowie die Schadenersatzforderung bezahlen und außerdem eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Die entstandenen Kosten werden von Ihnen zurückgefordert. Zudem müssen Sie das Logo Ihrer Kundschaft anpassen, sodass keine Markenrechtsverstöße mehr vorliegen.

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Deshalb exali.at

  • Sie erreichen uns persönlich - ohne CallCenter!
  • Wir kennen Ihren Alltag und deshalb Ihre Anforderungen
  • Unsere Versicherungsbedingungen sind auf Ihr Business zugeschnitten
  • Ihr Schaden wird von uns sofort bearbeitet
  • Wir sorgen dafür, dass Ihr versicherter Schaden auch behoben wird!
  • Wir versichern auch ungewöhnliche Risiken (z. B. vertragliche Haftung, Vertragsstrafen)

Flexibler Versicherungsschutz für Grafiker:innen -  Zusatzbausteine für Ihre individuelle Absicherung

Mit der exali Media-Haftpflicht sind Sie maximal flexibel und können diese an Ihre Bedürfnisse anpassen. Der Basis-Schutz der Media-Haftpflicht lässt sich um vier optionale Zusatzbausteine erweitern, damit Sie in jeder Situation optimal abgesichert sind. Folgende Zusatzbausteine sind verfügbar:

Druckeigenschaden-Versicherung (DES):
Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC):
Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD):
D&O-Außenhaftungs-Versicherung (D&O):

Kundenrezension aus der Kreativbranche über die Media-Haftpflicht von exali

 
 

Häufige Fragen zur Versicherung für Grafiker:innen

Welche Risiken sind mit einer Berufshaftpflichtversicherung für Grafik-Designer:innen abgesichert?

  • Vermögensschäden (z. B. Rechtsverletzungen, Abmahnungen, Fristversäumnisse etc.)
  • Sachschäden (verlorene Schlüssel von angemieteten Räumen, Wasserschäden in angemieteten Büros, Sachschäden bei Kunden und auf Messen sowie Geschäftsreisen)
  • Personenschäden (z. B. bei Kundenkontakt, auf Geschäftsreisen oder Messebesuchen)
  • Cyber-Drittschäden (Schadsoftware, Datenverlust, Hackerangriffe, DDos-Attacken)
  • Optional: Außenhaftung als Organmitglied (z. B. als Geschäftsführer:in einer GmbH), Cyber-Eigenschäden, Druckeigenschäden, Rücktritt vom Projektvertrag
  • Bestimmte Eigenschäden (z. B. Verlust von Dokumenten, Betrug oder Falschüberweisung von eigenen Mitarbeitern)

Was kostet die Versicherung für Grafiker:innen?

Der Jahresbeitrag für die Haftpflicht für Grafiker:innen beginnt in der kleinsten Variante bei 206,55 € netto p.a. Entscheidend für die Höhe des Beitrags sind zum Beispiel die Höhe Ihres Umsatzes im vergangenen Jahr, die Wahl der Deckungssumme (300.000 Euro oder 3 Millionen Euro), die Laufzeit der Versicherung (1 Jahr oder 3 Jahre), welche Zusatzbausteine Sie hinzubuchen möchten (z. B. D&O-Außenhaftungsbaustein) und ob Sie die Vorgaben für verschiedene Rabatte erfüllen und diese nutzen können (z. B. Existenzgründerrabatt).

Ich habe eine Frage zur Grafiker:innen-Haftpflicht. An wen kann ich mich wenden?

Bei allen Fragen rund um die Grafiker:innen-Haftpflicht oder zu beruflichen Risiken im Bereich Grafikdesign, Gestaltung oder Webdesign erreichen Sie die exali Kundenbetreuung von Mo. - Fr. 09:00 Uhr - 18:00 Uhr unter folgender Nummer: 0821 / 80 99 46 - 0 oder per Mail an: info@exali.at.

Welche Personen sind in der Haftpflicht für Grafik-Designer:innen versichert?

Über die Haftpflicht für Grafik-Designer:innen von exali sind Sie sowie alle Mitarbeiter:innen Ihres Business abgesichert. Dies sind folgende Personen:

  • Gesetzliche Vertreter des Versicherungsnehmers,
  • leitende und sonstige angestellte Mitarbeiter des Versicherungsnehmers, geringfügig Beschäftigte, ehrenamtliche Helfer, Auszubildende, Volontäre, Praktikanten und Werkstudenten,
  • in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliederte Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen, freie Mitarbeiter (natürliche Personen),
  • soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers tätig werden, Anteilsinhaber, Kommanditisten, Gesellschafter, Aufsichtsräte und Beiräte (natürliche Personen)

Versicherungsschutz besteht auch für Haftpflichtansprüche Dritter gegen die Versicherten aus
der Beauftragung fremder Unternehmen/Subunternehmen. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht der fremden Unternehmen/Subunternehmen und ihrer Mitarbeiter.


Versicherte Gesellschaften sind:

  • der Versicherungsnehmer, Tochtergesellschaften, Zweigstellen und Niederlassungen des Versicherungsnehmers im Inland sowie in den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR),
  • Tochtergesellschaften des Versicherungsnehmers außerhalb des EWR, soweit diese im Versicherungsschein ausdrücklich benannt sind.

Welche Tätigkeiten sind in der Berufshaftpflichtversicherung für Grafiker:innen versichert?

Die Berufshaftpflichtversicherung für Grafiker:innen von exali beinhaltet eine offene Berufsbilddeckung. Das bedeutet: Alle typischen branchennahen Tätigkeiten, die nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen werden, sind automatisch und beitragsfrei mitversichert. Hier ein paar Beispiele versicherter Tätigkeiten:

  • Kommunikationsdesigner:in
  • Redakteur:in
  • Webdesigner:in
  • Influencer:in oder Content-Creator
  • Autor:in oder Dozent:in
  • Fotograf:in
  • Blogger:in
  • Gamedesigner:in
  • Moderator:in
  • Journalist:in

Muss ich als Grafiker:in eine Berufshaftpflicht abschließen?

Eine Berufshaftpflichtversicherung ist für Grafiker:innen oder Grafik-Designer:innen nicht verpflichtend vorgeschrieben. Dennoch macht es Sinn, das eigene Business vor den unkalkulierbaren Risiken der digitalen Arbeitswelt abzusichern. Schließlich können Fehler immer passieren und gerade wenn es um Rechtsverletzungen und große Projekte geht, können schon kleine Fehler existenzbedrohend werden. Mit einer Berufshaftpflicht von exali sind Sie umfassend abgesichert und können beruhigt Ihrer kreativen Arbeit nachgehen.

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