
Haftpflicht-Siegel Andreas Fellerer, Saalfelden
Das exali.at Haftpflicht-Siegel bestätigt Usern und Kunden, dass der Portal- und App-Betreiber eine aktuell gültige und auf den eCommerce-Bereich zugeschnittene Portal-Versicherung besitzt.
Auf dieser Seite geben wir Ihnen einen Überblick über den jeweiligen Versicherungsvertrag sowie generelle Informationen zum Versicherungsumfang dieser Portal-Versicherung über den Spezialversicherer Markel se.
Webseite https://www.chatcloud.net/
Bestätigung des folgenden Versicherungsvertrags:


- der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
- der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;
- indirekter Exporte von Produkten oder Dienstleistungen nach USA oder Kanada.
Versicherungsumfang der Webshop-Haftpflichtversicherung
Bei der «Portal-Versicherung» handelt es sich um eine spezifische Versicherung für Betreiber von Online-Portalen und Apps. Im Gegensatz zu herkömmlichen Betriebshaftpflicht-Versicherungen bietet die Portal-Versicherung Schutz vor den speziellen Risiken im eCommerce und Online-Vertrieb.
Offene Definition der versicherten Tätigkeiten
Durch die „offene Deckung” der «Portal-Versicherung“ ist der Betrieb der unterschiedlichsten Portale, Internetplattformen und Apps versichert.
Leistung in bestimmten Fällen auch bei grober Fahrlässigkeit
Die «Portal-Versicherung» zahlt im in den Versicherungsbedingungen festgelegten Umfang Schadenersatz bei leichter und vor allem auch bei grober Fahrlässigkeit - selbst im Zusammenhang mit Datenrechtsverletzungen.
Elektronische Störungen
Versicherungsschutz besteht auch für elektronische Störungen beim User inkl. Phishing und Social Engineering.
Datenrechtsverletzungen
Mitversichert sind ebenfalls Datenrechtsverletzungen durch Verstöße gegen gesetzliche oder vertragliche Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten (im Sinne der DSGVO), sowie Verstöße gegen Geheimhaltungsverpflichtungen, Informationspiraterie durch unbefugte Dritte und Schäden durch Mal- und Ransomware (z.B. Viren).
Kreditschutz- und Kreditüberwachungsdienstleistungen
Im Rahmen der Eigenschaden-Versicherung in Folge von Datenschäden ist der Betreiber des Portals oder der App auch für die Bereitstellung von Kreditschutz- und Kreditüberwachungsdienstleistungen für seine Kunden versichert.
Versicherungsbedingungen zum Nachlesen
Vorteile für Kunden:
Markel ist der Risikoträger der Portal-Versicherung und ein erfahrener und international tätiger Spezialversicherer für IT- und Cyber-Risiken mit geprüfter finanzieller Stabilität.
Spezieller Schutz für Online-Portale und Apps
Der Versicherungsschutz ist speziell für den Bereich eCommerce zugeschnitten und schützt insbesondere bei Verletzung von
- gewerblichen Schutzrechten (z.B. Marken-, Domain-, Lizenz- und Urheberrechten),
- Namens- und Persönlichkeitsrechten,
- Datenschutzgesetzen und Geheimhaltungspflichten.
- Cyber-Rechtsverletzungen in Form von Mal- und Ransomware (z.B. Viren, Würmer, Trojaner),
- Informationspiraterie und DDoS-Angriffe durch unbefugte Dritte,
- und den Missbrauch der Computersysteme des Portal- oder App-Betreibers
versichert.
Datenschäden
Über die umfangreiche Eigenschadenversicherung sind bei Datenschäden auch die Kosten für
- Computer-Forensik-Analysten,
- Beratung der Dateninhaber (Portal – oder App-User),
- sowie Kreditschutz- und Kreditüberwachungsdienstleistungen
abgedeckt.
Internationaler Versicherungsschutz
Es besteht weltweiter Versicherungsschutz mit folgender Ausnahmeregelung für USA und Kanada.
Sofern die Büro- und Betriebshaftpflicht Bestandteil des Vertrages ist: Für Personen- und Sachschäden besteht für Ansprüche, die vor Gerichten der USA oder Kanadas geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen:
- bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
- bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;
für indirekte Exporte von Produkten oder Dienstleistungen nach USA oder Kanada
10 Jahre Nachmeldefrist
Auch die Nachmeldefrist für Schäden ist verbraucherfreundlich geregelt. Während der Vertragslaufzeit verursachte Schäden (Verstöße) sind im Rahmen der Bedingungen versichert, wenn diese innerhalb von 10 Jahren nach Beendigung des Vertrages gemeldet werden.