Der Zusatzbaustein „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag“ (RPC) reduziert Ihr unternehmerisches Risiko im Fall des Rücktritts Ihres Auftraggebers vom Werkvertrag erheblich.
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Bei einem Werkvertrag (z. B. für die Erstellung einer Webseite, Programmierung eines Online-Shops, Erstellen einer Imagebroschüre) hat Ihr Auftraggeber bei Schlechtleistung die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den Rücktritt vom Auftrag geltend zu machen. Die Gründe für das Scheitern eines Projektes sind vielfältig: Neben technischen Aspekten, die sich im laufenden Projekt als unüberwindbare Hürden herausstellen, gibt es aber auch viele andere Gründe, die zum Rücktritt führen können, z. B. fehlende oder zu wenig Kommunikation, schlechtes Projektmanagement oder immer neue Sonderwünsche des Auftraggebers aufgrund eines unpräzisen Pflichten- und Lastenheftes. Obwohl meistens beide Parteien am Scheitern des Projekts beteiligt sind, wird oft der Dienstleister dafür verantwortlich gemacht.
Wenn der Auftraggeber aus schwerwiegenden Gründen dann die Reißleine zieht und den Rücktritt verkündet, muss er die von Ihnen erbrachte Leistung herausgeben. Im Gegenzug müssen Sie bereits erhaltenen Werklohn zurückzahlen oder fällige Rechnungen stornieren. In diesem Fall greift der Zusatzbaustein Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC).
Wenn Ihr Auftraggeber vom Werkvertrag zurücktritt, prüft der Versicherer zunächst, ob tatsächlich so schwerwiegende Gründe vorliegen, dass der Rücktritt durch den Auftraggeber rechtmäßig ist. So muss Ihnen beispielsweise der Auftraggeber vor diesem großen Schritt des Rücktritts mehrmals die Möglichkeit der Behebung der Mängel bzw. der Nachbesserung gegeben haben.
Im Falle eines berechtigten Rücktritts Ihres Kunden vom Werkvertrag übernimmt der Versicherer vergebliche Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern und Ihre eigenen vergeblichen Aufwendungen, z. B. Ihren Werklohn oder Sachkosten (z. B. für Dienstreisen).
Die IT-Haftpflicht von exali.at ist speziell auf die beruflichen Risiken in den Einsatzbereichen IT, Telekommunikation und Engineering ausgerichtet. Damit Sie nur versichern, was Sie auch wirklich brauchen, gibt es zur Basis-Absicherung noch fünf optionale Zusatzbausteine.
zur IT-Haftpflicht
Die Media-Haftpflicht von exali.at bietet sehr umfassenden Schutz bei beruflichen Fehlern und Missgeschicken als freiberufliche:r oder selbständige:r Kreative:r, Webworker:in oder Medienagentur. Damit Sie nur versichern, was Sie auch wirklich brauchen, gibt es neben der Basis-Absicherung vier optionale Zusatzbausteine.
zur Media-Haftpflicht
Die Consulting-Haftpflicht von exali.at bietet sehr umfassenden Schutz bei Beratungsfehlern als freiberufliche:r oder selbständige:r Berater:in, Consultant oder Trainer:in. Damit Sie nur versichern, was Sie auch wirklich brauchen, gibt es neben der Basis-Absicherung vier optionale Zusatzbausteine.
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Die Berufshaftpflicht von exali.at bietet vielen Selbständigen aus der Dienstleistungsbranche umfangreichen Schutz vor Schadenersatzforderungen. Im Beitragsrechner wird der optimale Versicherungsschutz für Ihre Tätigkeiten individuell zusammengestellt.
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Nachdem Sie im ersten Schritt des Onlinerechners Ihre Versicherungssumme ausgewählt haben (Basisschutz), können Sie im zweiten Schritt den Zusatzbaustein RPC wählen.
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