Wie reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung?
Abmahnungen sind ein Klassiker im Bereich Rechtsverletzungen und ein Risiko für Freelancer und Selbständige aller Branchen. Im schlimmsten Fall wird es teuer. Doch mit dem richtigen Verhalten können Sie den Schaden geringhalten. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie im Artikel.
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist ein Schreiben in Schriftform, in dem wird von Ihnen verlangt wird, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Dazu sollen Sie sich mit Ihrer Unterschrift unter der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichten - In der Regel werden Sie zudem aufgefordert, die Kosten für die Abmahnung zu tragen. Abhängig von der Art der Rechtsverletzung sind Sie möglicherweise auch mit einer Schadenersatzforderung konfrontiert – zum Beispiel, wenn Sie gegen das Urheberrecht verstoßen.
Wer darf abmahnen?
Grundsätzlich dürfen nur die Personen abmahnen, die über Rechte verfügen – zum Beispiel an einer Marke oder einem Werk. Auch eine gesetzliche Vertretung oder Verbraucherzentralen dürfen Abmahnungen aussprechen. Eine gesonderte Kategorie bilden Wettbewerbsverstöße. In diesen Fällen darf nur die direkte Konkurrenz abmahnen. Das betrifft vor allem Wettbewerberinnen, Wettbewerber, deren Vertretung sowie Vereinigungen zur Förderung wirtschaftlicher Interessen von Unternehmen.
Ebenfalls zur Abmahnung befugt sind:
- die Bundeskammern für Arbeiter und Angestellte
- die Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
- die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammer Österreichs
- der Österreichische Gewerkschaftsbund
- Verein für Konsumenteninformation (im Fall irreführender Werbung)
Abmahnung durch den Wettbewerb
Wenn Sie ein eigenes Business führen, müssen Sie bestimmten Verpflichtungen nachkommen. Unterlassen Sie das und verschaffen sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil, begehen Sie einen Wettbewerbsverstoß. Typische Fälle für Wettbewerbsverstöße sind:
- Fehler im Impressum, in den AGB oder in der Widerrufsbelehrung
- Preisabsprachen
- Irreführende Werbung
- Verstoß gegen Kennzeichnungspflichten
Wettbewerberinnen und Wettbewerber dürfen Sie für diese Verstöße abmahnen.
Wer ist Wettbewerberin oder Wettbewerber?
Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (lauterkeitsrecht) definiert diesen Begriff folgendermaßen: „jeder Unternehmer, der Waren oder Leistungen gleicher oder verwandter Art herstellt oder in den geschäftlichen Verkehr bringt“ (§14, 1 UWG). Daher dürfen Inhaberinnen und Inhaber von Onlineshops aneinander abmahnen (zum Beispiel wegen falscher Preisangaben). Verbraucherinnen, Verbrauchern oder Unternehmen aus anderen Branchen ist das nicht gestattet.
Sind Abmahnungen auch international möglich?
Abmahnungen sind auch international möglich – zum Beispiel, wenn ein deutsches Unternehmen über seinen Onlineshop Produkte in Österreich verkauft. Unterläuft den Verantwortlichen dabei ein Wettbewerbsverstoß, können zum Beispiel regionale Onlinehändlerinnen und -händler, dieses Fehlverhalten abmahnen.
Abmahnung durch Verbraucherzentralen
Verbraucherzentralen setzen Verbraucherschutzrechte durch. Sie verfügen über die sogenannte Verbandsklagebefugnis. Damit dürfen Sie einige Verstöße abmahnen – zum Beispiel gegen die AGB, das UWG oder Datenschutzvergehen. Seit 2016 dürfen Verbraucherverbände auch Datenschutzvergehen abmahnen.Was ist eine Unterlassungserklärung?
Erhalten Sie eine Abmahnung, werden Sie aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Damit versprechen Sie, das abgemahnte Verhalten künftig zu unterlassen. Zudem erklären Sie sich bereit, eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn Sie gegen diese Verpflichtung verstoßen.
Das Gefährliche: Unterschreiben Sie eine Unterlassungserklärung, geben Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung zu. Zusätzlich versprechen Sie, diese nicht zu wiederholen – unterläuft ihnen das abgemahnte Fehlverhalten erneut, müssen Sie eine Vertragsstrafe zahlen. Die Gefahr hierbei ist: Viele Unterlassungserklärungen sind zu weit gefasst. Sie decken mehr ab als die ursprüngliche Rechtsverletzung. Das erschwert das Unterlassen eines Verstoßes massiv.
Wie reagieren Sie auf eine Abmahnung?
Das Wichtigste zuerst: Bleiben Sie ruhig. Verfallen Sie nicht in Aktionismus und unterschreiben Sie auf keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung. Lassen Sie die Abmahnung stattdessen immer juristisch prüfen. Verhandeln Sie niemals selbst mit der Gegenseite.
Warum das schief gehen kann, zeigt dieser Schadenfall sehr deutlich: Markenrechtsverletzung: Ein IT-Dienstleister vergisst Markenrecherche.
Haben Sie sich mit einer Berufshaftpflicht abgesichert, melden Sie die Abmahnung umgehend Ihrem Versicherer. Dieser prüft die Abmahnung für Sie und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Wie Sie richtig auf eine Abmahnung reagieren, haben wir auch in diesem Video noch einmal zusammengefasst:
Wie können Sie sich bei Abmahnungen schützen?
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Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.