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Echter exali Schadenfall: Datenverlust auf der eigenen Festplatte
Backup vergessen

Echter exali Schadenfall: Datenverlust auf der eigenen Festplatte

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Montag, 25. Oktober 2021
Montag, 25. Oktober 2021
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Für jede/n, die/der im IT-Bereich arbeitet, steht die Datensicherheit der Kundinnen und Kunden an erster Stelle. Dass dabei die Unversehrtheit der eigenen Daten manchmal zu kurz kommt, beweist dieser echte exali-Schadenfall.

Der Verlust von Arbeitsdokumenten

Das Thema Datensicherheit und zuverlässige Datensicherung hat bei vielen Kundenprojekten in der IT einen sehr hohen Stellenwert und wird dementsprechend ernst genommen. Leider stellen wir jedoch immer wieder fest, dass zwischen Theorie und Praxis häufig eine Lücke klafft. So auch in diesem Fall, bei dem frei nach der Redensart „der Schuster trägt die schlechtesten Schuhe“ dem IT-Dienstleister durch einen Fauxpas die eigenen Daten abhandenkamen.

Dabei beging er den Kardinalfehler der Datensicherung: Er vergas das regelmäßige Backup. So hatte er bestimmte Daten auf nur einer externen Festplatte gesichert und besagte Festplatte wurde die meiste Zeit eingelagert und kam nur relativ selten zum Einsatz. Als der Computerspezialist nun doch einmal auf seine elektronischen Arbeitsdokumente zugreifen wollte, war der Ärger groß: Die Festplatte ließ sich aus unerfindlichen Gründen nicht mehr auslesen.

Glücklicher Ausgang auf Umwegen

Nachdem der erste Schreck überwunden war, meldete unser Versicherungsnehmer den Schaden beim Serviceteam von exali. Nach Klärung des Sachverhalts mit dem Versicherer gab dieser die Freigabe für die Datenrettung und die Übernahme der Kosten.

Die Sorgen des Computerspezialisten waren damit jedoch noch nicht ausgestanden: Der erste Rettungsversuch durch eine externe Fachfirma scheiterte. Die Bemühungen verursachten aber dennoch Kosten in Höhe von knapp 350 Euro. Aufgrund der Wichtigkeit der Daten wurde ein zweiter Versuch unternommen, der über 1.700 Euro kostete. Dieses Mal hatte der Computerspezialist Glück und erhielt Zugriff auf 85 Prozent der gespeicherten Daten. Das genügte, um die fehlenden 15 Prozent zu rekonstruieren, und verschaffte dem IT-Dienstleister wieder den vollständigen Zugriff auf seine Dateien.

Anmerkung der exali Redaktion:

Bei einem derartigen Schadenfall handelt es sich im „Versicherungsjargon“ um einen Eigenschaden -  schließlich hatte der IT-Dienstleister nur bei sich selbst und nicht bei seinem Auftraggeber einen Schaden verursacht. Warum ist dieses Detail so wichtig? Viele IT-Haftpflichtversicherungen decken nur die Schädigung eines Dritten (z. B. Kunden/Auftraggeber:in) ab.

Auch gegen Eigenschäden bestens abgesichert

Fälle wie dieser, bei denen der/dem Versicherten selbst ein Schaden entsteht, sind über die Eigenschadenversicherung der IT-Haftpflicht von exali beitragsneutral mitversichert. Hierbei handelt es sich um eine nicht branchenübliche Erweiterung der Vermögensschadenhaftpflicht.

Bei diesem konkreten Schadenfall kam dem Versicherungsnehmer der Passus „Verlust von Arbeitsdokumenten zur Auftragserledigung“ zugute. Denn dieser besagt, dass der Versicherer „die notwendigen Kosten für die Wiederbeschaffung oder -herstellung eigener (auch elektronischer) Dokumente, die die Versicherten zur Auftragserledigung benötigen…“, ersetzt. So erhielt der versicherte IT-Dienstleister nach Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung eine Rückerstattung von rund 1.800 Euro, die er ohne seine Berufshaftpflichtversicherung selbst für die Wiederherstellung seiner Daten hätte zahlen müssen.

Fazit: Schäden entstehen innerhalb und außerhalb eines Unternehmens

Bei den täglichen Bemühungen um das Wohl ihrer Kundschaft vergessen viele Selbständige, dass Fehler nicht nur ihre Auftraggeberin oder ihren Auftraggeber, sondern auch die eigenen Systeme betreffen können. Und gerade wenn die eigenen Daten für die Durchführung von Kundenaufträgen benötigt werden, kann ein solcher Verlust durchaus existenzbedrohend sein.

Daher sind in den Berufshaftpflichtversicherungen über exali neben klassischen Haftpflichtfällen – nämlich Schäden bei Dritten – auch bestimmte Eigenschäden mitversichert, die sich sonst äußerst kritisch auf Ihr Business auswirken könnten. So sind Sie sowohl bei Dritt- als auch bei Eigenschäden bestens gerüstet.

Sie sind sich nicht sicher, welche Berufshaftpflicht die richtige für Sie ist? Dann rufen Sie uns gerne an. Unsere Versicherungsexperten sind ohne Callcenter oder Warteschleife persönlich für Sie erreichbar.

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