Cyberattacke mit weitreichendem Schaden
Als Unternehmen bestimmte Aufgaben an Profis auszulagern, entlastet die eigenen Mitarbeiter:innen und sorgt im besten Fall für reibungslose Abläufe. Diesen Gedanken hatte auch eine Consultingfirma, die einen Dienstleister mit der Aufsicht über ihre IT-Umgebung betraute. Leider entwickelte sich diese Zusammenarbeit für beide Seiten bald zu einem wahren Albtraum: Nicht nur wurde das Beratungsunternehmen Opfer einer Cyberattacke , auch beim anschließenden Wiederherstellen der Systeme ging wirklich alles schief.
Die Fallzahlen im Bereich Cyberkriminalität befinden sich auf einem neuen Allzeithoch. Eine wichtige Säule, um Ihr Unternehmen zu schützen, ist der Abschluss einer Cyber-Versicherung – mehr dazu erfahren Sie in unserem Video:
Cybersecurity-Risiko Mitarbeiter:innen
Eines der größten Cyber-Risiken für Unternehmen sind unachtsame Mitarbeiter:innen, so auch in diesem Fall: Über den Terminaldesktop eines Praktikanten wurden die IT-Systeme der Consultingfirma zunächst unbemerkt mit einem Kryptotrojaner infiziert. Bei einem Kryptotrojaner handelt es sich um schädliche Software (sogenannte Ransomware), die sich selbsttätig in Netzwerken installiert und dort Dateien verschlüsselt. Meist verlangen die Kriminellen hohe Lösegelder, damit die Betroffenen wieder auf ihre Daten zugreifen können. Im Falle des Consulting-Unternehmens blieb die Schadsoftware über mehrere Wochen unbemerkt und verschlüsselte in dem Zeitraum um die 60.000 Dateien – knapp 30 Prozent aller Unternehmensdaten.
Cyber-Risiken - der Faktor Mensch und veraltete Technik
Maßgeblich mitverantwortlich für den Befall war neben dem unachtsamen Praktikanten auch die die völlig veraltete Hard- und Software des Unternehmens. So gelang es dem Trojaner, Dateien samt Backup sowie sämtliche Dateiablagen zu überschreiben. Als der Fehler bemerkt wurde, waren lediglich die Datenbanken und Mailboxen noch verfügbar. Damit aber nicht genug: Wie sich herausstellte, hatte der zuständige IT-Dienstleister Mailserver und Backupserver-Systeme nur unzureichend abgesichert.
So konnten viele der verlorenen Daten und Systeme nicht wiederhergestellt werden. Doch nicht nur die Wiederherstellung der Systeme gestaltete sich problematisch: Beim Aufsetzen des Backendstorages – der Speicherlösung zur Sicherung digitaler Daten – unterlief dem IT-Experten dann auch noch während der Anbindung ein Konfigurationsfehler. Dieser zog ein Performanceproblem bei der Wiederherstellung (Recovery) nach sich. Das Missgeschick fiel im laufenden Betrieb längere Zeit nicht auf, sorgte aber während der Recovery dennoch für erhebliche Zeitverzögerungen und weitere Ausfälle samt Folgefehler. Letzten Endes blieb der Consultingfirma nichts anderes übrig, als die 60.000 überschriebenen Files neu zu erstellen, schließlich waren diese Daten von essentieller Wichtigkeit für die Unternehmensberatung.
Schadenersatzforderung im sechsstelligen Bereich
Für den IT-Dienstleister wurde es im Anschluss an das Debakel nun richtig teuer: Die Consultingfirma forderte über 900.000 Euro Schadenersatz für die unzureichende Absicherung der IT-Systeme, sowie den Fehler bei der Datenwiederherstellung. Als Basis dafür nannte sie neben den Kosten zur Wiederherstellung der Daten auch geschäftliche Verluste, die durch die Betriebsunterbrechung sowie die fehlenden Daten zustande kamen.
Im Rahmen seiner abgeschlossenen IT-Haftpflichtversicherung meldete der Dienstleister den Schaden dem exali-Kundenservice, von dort wurde der Fall sofort an die Schadenabteilung des Versicherers weitergeleitet. Dieser prüfte im ersten Schritt die grundsätzliche Berechtigung der Ansprüche. Bei einem ausführlichen persönlichen Gespräch zwischen dem IT-Dienstleister, dem exali Kundenservice und den Schadenexperten des Versicherers stellt sich schnell heraus, dass es auch Anzeichen für ein Mitverschulden des Consulting-Unternehmens und in diesem Zuge entsprechende Zweifel an der Höhe der Kosten für die Wiederherstellung der Daten und der angefallenen Überstunden gab.
Daher einigte man sich darauf, die geforderten Ansprüche in dieser Form nicht anzuerkennen und in die Verhandlung mit dem Geschädigten einzutreten. Da sich die Parteien (Versicherer und Geschädigter) über die Höhe des gerechtfertigten Schadenersatzes nicht einigen konnten, wurde diese Frage letztendlich vor Gericht geklärt: Dort einigten sich die Parteien nach zweieinhalb Jahren juristischer Auseinandersetzung auf einen Vergleich in Höhe von 175.000 Euro. Immerhin noch sechsstellig, aber nur etwa 19Prozent der ursprünglich geforderten Schadensumme.
Diese Vergleichssumme für den erlittenen finanziellen Schaden übernahm der Versicherer im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflicht, die bereits im Basisschutz der IT-Haftpflichtversicherung enthalten ist. Sie deckt unter anderem finanzielle Schäden - so genannte reine Vermögensschäden - ab, die durch berufliche Fehler und Versäumnisse bei Dritten entstehen. In diesem konkreten Fall kamen noch die Kosten für Anwältinnen und Anwälte hinzu, die der Versicherer ebenfalls trug.
Berufshaftpflicht – mehr als finanzielle Absicherung
Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass die Leistungen einer Berufshaftpflichtversicherung mehr umfassen, als das bloße Begleichen von Schadenersatzforderungen. Der Versicherer springt nicht nur finanziell in die Bresche, sondern prüft im Vorfeld die an Sie gestellten Ansprüche auf ihre Richtigkeit. Sind die Forderungen gerechtfertigt, begleicht er die Summe. Sofern die Ansprüche dem Grunde oder der Höhe nach nicht gerechtfertigt sind, wehrt er den Anspruch in Ihrem Namen ab und trägt möglichweise anfallende Kosten für Anwältinnen, Anwälte, Gutachter:innen und Gerichtsverfahren.
Sie sehen also: Der Abschluss einer IT-Haftpflicht ist ein lohnendes Investment in den Fortbestand Ihres Unternehmens, denn dann sind Sie Schadenersatzforderungen, Vertragsstrafen, Bußgeldern etc. nicht länger allein ausgeliefert. Sofern Sie noch weiter Fragen haben stehen Ihnen unsere Kundenbetreuer:innen sehr gerne von Montag bis Freitag von 9 Uhr bis 18 Uhr für zur Verfügung. Rufen Sie uns gerne unter 0 821 80 99 46-0 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Jetzt IT-Haftpflicht berechnen:
<span class='visible--desktop'>Datenschutz- & Cyber-Deckung (DCD)</span>
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<span class='visible--mobile'>Datenschutz- & Cyber-Deckung (DCD)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <strong>Eigenschäden</strong> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung </strong>Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensiker:innen</strong> oder spezialisierter <strong>Anwälte </strong>(inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie für <strong>Krisenmanagement & PR</strong>.</p>
<h5>Versicherung von Mehrkosten</h5>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
</ul>
<h5>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</h5>
<p>Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten </strong>z.B. für die Beauftragung von</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Computer-Forensikern</li>
<li>spezialisierten Anwälten</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Beratern:innen zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
<li>Kosten für die Nutzung fremder IT- und Computersysteme</li>
<li>Kosten für die Herausgabe von Daten (E-Discovery) </li>
</ul>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.10 „Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser Versicherungsbaustein schützt Ihr Business vor den unkalkulierbaren Risiken von Hackerangriffen, DDoS-Attacken oder sonstiger Internet-Kriminalität (CyberCrime).</strong></p>
<p>Versichert sind <strong>Eigenschäden</strong> im Zusammenhang mit der <strong>Wiederherstellung </strong>Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung professioneller externer <strong>Computer-Forensiker:innen</strong> oder spezialisierter <strong>Anwälte </strong>(inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie für <strong>Krisenmanagement & PR</strong>.</p>
<h5>Versicherung von Mehrkosten</h5>
<p>Zudem sind die <strong>Mehrkosten</strong> zur schnellen Beseitigung oder Vermeidung einer Unterbrechung im Business versichert:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Hacker-Eigenschaden an eigenen IT-Systemen</li>
<li>Datenrechts-Eigenschaden (insbesondere Ausspähung personenbezogener Daten)</li>
<li>Aufwendungen für eine (drohende) Unterbrechung im Business (Mehrkosten-Deckung)</li>
<li>Vertrauensschaden (vorsätzliche Schädigung eigener IT durch Mitarbeiter)</li>
<li>Kosten für Strafverteidigung (Internet-Straf-Rechtsschutz)</li>
<li>Erstattung von Geldbeträgen oder Belohnungen im Erpressungsfall</li>
</ul>
<h5>Besonderheit: Übernahme von Kosten und Krisenmanagement</h5>
<p>Das Besondere an diesem Zusatzbaustein ist die Übernahme Ihrer eigenen <strong>Kosten </strong>z.B. für die Beauftragung von</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Computer-Forensikern</li>
<li>spezialisierten Anwälten</li>
<li>Profis für PR & Krisenmanagement</li>
<li>Beratern:innen zur Information von Dateninhabern</li>
<li>Kreditschutz- und Kreditüberwachungsservices</li>
<li>Kosten für die Nutzung fremder IT- und Computersysteme</li>
<li>Kosten für die Herausgabe von Daten (E-Discovery) </li>
</ul>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.10 „Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)“.</strong></p>
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<span class='visible--mobile'><p>Absicherung gegen Hackerschäden an eigenen IT-Systemen, DoS-Attacken, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie eine sonstige Datenrechtsverletzung und den Großteil der daraus resultierenden Aufwendungen und Kosten.</p>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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+49 (0) 821 / 80 99 46 - 0 </a>
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zum Kontaktformular </span>
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<span class='visible--desktop'>Optionaler Zusatzbaustein Projektverträge</span>
<span class='visible--tablet'>Optionaler Zusatzbaustein Projektverträge</span>
<span class='visible--mobile'>Zusatzschutz für Projektverträge (ZPV)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Zur Absicherung der spezifischen Risiken aus IT-Projektverträgen mit Ihren Auftraggebern sind durch den Zusatzschutz u. a. versichert:</strong></p>
<ul class="list--checkmark">
<li>ausstehende Honorare (Eigenschaden) nach einer <strong>außerordentlichen Kündigung</strong> des Dienstvertrages bis zu 50.000 Euro</li>
<li><strong>Vertragsstrafen</strong> bei <strong>Verstößen gegen Wettbewerbsvereinbarungen</strong> mit Ihren Auftraggebern bis zu 50.000 Euro</li>
<li><strong>Verlängerung der Nachhaftung</strong> auf 10 Jahre bei Wechsel in Festanstellung</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäß ausschließlich für Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.<br />
<br />
Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.8 „Zusatzschutz für Projektverträge (ZPV)“</strong>.</p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Zur Absicherung der spezifischen Risiken aus IT-Projektverträgen mit Ihren Auftraggebern sind durch den Zusatzschutz u. a. versichert:</strong></p>
<ul class="list--checkmark">
<li>ausstehende Honorare (Eigenschaden) nach einer <strong>außerordentlichen Kündigung</strong> des Dienstvertrages bis zu 50.000 Euro</li>
<li><strong>Vertragsstrafen</strong> bei <strong>Verstößen gegen Wettbewerbsvereinbarungen</strong> mit Ihren Auftraggebern bis zu 50.000 Euro</li>
<li><strong>Verlängerung der Nachhaftung</strong> auf 10 Jahre bei Wechsel in Festanstellung</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäß ausschließlich für Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.<br />
<br />
Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.8 „Zusatzschutz für Projektverträge (ZPV)“</strong>.</p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p><strong>Zur Absicherung der spezifischen Risiken aus IT-Projektverträgen mit Ihren Auftraggebern sind durch den Zusatzschutz u. a. versichert:</strong></p>
<ul class="list--checkmark">
<li>ausstehende Honorare (Eigenschaden), falls Ihr Kunde den Dienstvertrag außerordentlich (fristlos) kündigt</li>
<li>Verstöße gegen Wettbewerbsvereinbarungen und damit einhergehende Vertragsstrafen</li>
<li>Verlängerung der Nachhaftung auf 10 Jahre bei Wechsel in Festanstellung</li>
</ul>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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zum Kontaktformular </span>
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<span class='visible--desktop'>Einsatzbereich Engineering</span>
<span class='visible--tablet'>Einsatzbereich Engineering</span>
<span class='visible--mobile'>Einsatzbereich Engineering (ENG)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Wer ausschließlich ODER zusätzlich zum IT/TK-Bereich Engineering-Leistungen erbringt, kann die Haftungsrisiken durch die Leistungserweiterung „Engineering“ absichern.</strong></p>
<p>Beim Tätigkeitsbereich Engineering handelt es sich um eine <strong>Offene Deckung</strong>. D.h. es sind alle Ingenieurdienstleistungen versichert, ohne dass es hierzu einer abschließenden Aufzählung bedarf. Bei den in der Zusatzklausel „Engineering“ aufgezählten Tätigkeiten handelt es sich daher lediglich um veranschaulichende Beispiele:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Hard- und Softwareentwicklung im Maschinen- und Anlagenbereich, Embedded Software</li>
<li>Maschinen- und Anlagentest, Begleitung der Inbetriebnahme</li>
<li>Qualitätsmanagement und -sicherung</li>
<li>Technisches Zeichnen, CAD, CAM</li>
<li>Technische Unternehmensberatung, insbesondere Einkauf, Strategie, Prozessgestaltung, Tätigkeiten als Gutachter</li>
</ul>
<h5>Voraussetzungen für Engineering-Versicherung</h5>
<ul class="list--checkmark">
<li>Sie schulden <strong>keine Ingenieursgewerke</strong>, Anlagen, Maschinen sowie zugehörige Teile und/oder <strong>Planungen </strong>im Sinne der Honorarleitlinie für Architekten und Ingenieure (z.B. HOA und HOB-I).</li>
<li>Sie erbringen die Ingenieurleistung <strong>unterstützend und/oder beratend </strong>und arbeiten <strong>nicht auf Werkvertragbasis</strong>.</li>
<li>Auf Grundlage der Erzeugnisse und Planungen des Versicherungsnehmers werden keine Maschinen, Anlagen, Ingenieursgewerke oder sonstige Teile <strong>direkt und ohne Freigabe und Abnahme</strong> durch den Auftraggeber in eine Serienfertigung/-produktion gegeben (Stichwort: final sign-off).</li>
</ul>
<h5>Selbstbeteiligung</h5>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.12 „Tätigkeiten im Bereich Engineering (ENG)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Wer ausschließlich ODER zusätzlich zum IT/TK-Bereich Engineering-Leistungen erbringt, kann die Haftungsrisiken durch die Leistungserweiterung „Engineering“ absichern.</strong></p>
<p>Beim Tätigkeitsbereich Engineering handelt es sich um eine <strong>Offene Deckung</strong>. D.h. es sind alle Ingenieurdienstleistungen versichert, ohne dass es hierzu einer abschließenden Aufzählung bedarf. Bei den in der Zusatzklausel „Engineering“ aufgezählten Tätigkeiten handelt es sich daher lediglich um veranschaulichende Beispiele:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Hard- und Softwareentwicklung im Maschinen- und Anlagenbereich, Embedded Software</li>
<li>Maschinen- und Anlagentest, Begleitung der Inbetriebnahme</li>
<li>Qualitätsmanagement und -sicherung</li>
<li>Technisches Zeichnen, CAD, CAM</li>
<li>Technische Unternehmensberatung, insbesondere Einkauf, Strategie, Prozessgestaltung, Tätigkeiten als Gutachter</li>
</ul>
<h5>Voraussetzungen für Engineering-Versicherung</h5>
<ul class="list--checkmark">
<li>Sie schulden <strong>keine Ingenieursgewerke</strong>, Anlagen, Maschinen sowie zugehörige Teile und/oder <strong>Planungen </strong>im Sinne der Honorarleitlinie für Architekten und Ingenieure (z.B. HOA und HOB-I).</li>
<li>Sie erbringen die Ingenieurleistung <strong>unterstützend und/oder beratend </strong>und arbeiten <strong>nicht auf Werkvertragbasis</strong>.</li>
<li>Auf Grundlage der Erzeugnisse und Planungen des Versicherungsnehmers werden keine Maschinen, Anlagen, Ingenieursgewerke oder sonstige Teile <strong>direkt und ohne Freigabe und Abnahme</strong> durch den Auftraggeber in eine Serienfertigung/-produktion gegeben (Stichwort: final sign-off).</li>
</ul>
<h5>Selbstbeteiligung</h5>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.12 „Tätigkeiten im Bereich Engineering (ENG)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p>Versicherungsschutz für Engineering-Leistungen (Ingenieur<strong>dienstleistungen</strong>) wie z. B. Hardwareentwicklung im Anlagenbereich, Maschinen- und Anlagentests, technisches Zeichnen, CAD, CAM, Begleitung der Inbetriebnahme</p>
<p><strong>Voraussetzungen:</strong></p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Sie schulden <strong>keine </strong>Ingenieurs-Gewerke, Anlagen, Maschinen oder sonstigen Teile</li>
<li>Sie erbringen die Ingenieurleistung <strong>unterstützend oder beratend</strong></li>
<li>Auf Grundlage Ihrer Erzeugnisse und Planungen werden keine Maschinen, Anlagen, Ingenieursgewerke oder sonstige Teile <strong>direkt und ohne Freigabe</strong> durch den Auftraggeber in eine Serienfertigung gegeben (final sign-off).</li>
</ul>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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<span class='visible--desktop'><p><strong>Dieser optionale Zusatzbaustein versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihre:r Auftraggeber:innen berechtigt vom Vertrag zurücktritt.</strong></p>
<p>Dazu gehört auch die <strong>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigten Rücktritts).</strong></p>
<p><strong>Hintergrund:</strong> Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. B. Software-Entwicklungsvertrag, Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den <strong>Rücktritt vom Auftrag </strong>geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zurückbezahlt oder auf fällige Zahlungen verzichtet werden.</p>
<h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5>
<p>Der Versicherer ersetzt gemäß den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts</li>
<li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li>
<li>Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern:innen und Subunternehmern</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäß ausschließlich für Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.9 „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser optionale Zusatzbaustein versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihre:r Auftraggeber:innen berechtigt vom Vertrag zurücktritt.</strong></p>
<p>Dazu gehört auch die <strong>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts (nicht jedoch die Anfechtung eines unberechtigten Rücktritts).</strong></p>
<p><strong>Hintergrund:</strong> Bei einem Auftrag auf <strong>Werkvertragsbasis</strong> (z. B. Software-Entwicklungsvertrag, Erstellung eines Gutachtens) hat Ihr:e Auftraggeber:in bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den <strong>Rücktritt vom Auftrag </strong>geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zurückbezahlt oder auf fällige Zahlungen verzichtet werden.</p>
<h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5>
<p>Der Versicherer ersetzt gemäß den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts</li>
<li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li>
<li>Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern:innen und Subunternehmern</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht bedingungsgemäß ausschließlich für Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.9 „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p>Mit diesem Zusatzbaustein versichern Sie vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigenem Werklohn und erbrachten Leistungen von freien Mitarbeitern und Subunternehmern), falls Ihr:e Auftraggeber:innen berechtigt von einem Werkvertrag zurücktritt, z. B. aufgrund von Schlechtleistung oder mehrfacher erfolgloser Nachbesserung.</p>
<p>Der Versicherer übernimmt auch die <strong>Kosten für die Prüfung der Rechtmäßigkeit</strong> des Rücktritts.</p>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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</div>
<span class='visible--desktop'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--tablet'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) </span>
<span class='visible--mobile'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Mit der D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer:in</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer:in resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
<p><strong>Selbstbeteiligung</strong></p>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.11 „D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--tablet'><p><strong>Mit der D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in absichern.</strong></p>
<h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5>
<p>Als <strong>Geschäftsführer:in</strong> oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong> persönlich mit Ihrem Privatvermögen</strong> für Vermögensschäden, die aus <strong>Pflichtverletzungen</strong> im Rahmen Ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer:in resultieren.</p>
<h5>Wer ist versichert?</h5>
<p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul class="list--checkmark">
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes</li>
<li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li>
<li>des Verwaltungsrats, Präsidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
<h5>Schutz bei Abwehr von Ansprüchen (Passiver Rechtsschutz)</h5>
<p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, übernimmt der <strong>D&O-Versicherer</strong> auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong> <strong>von Ansprüchen</strong>).</p>
<p><strong>Selbstbeteiligung</strong></p>
<p>Die Selbstbeteiligung für Vermögensschäden und Sachschäden entspricht der gewählten Selbstbeteiligung für die Vermögensschadenhaftpflicht.</p>
<p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter <strong>Ziffer A.11 „D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)“.</strong></p>
</span>
<span class='visible--mobile'><p><strong>Mit der optionalen D&O-Außenhaftungsversicherung können Sie die persönliche Außenhaftung für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern.</strong></p>
<p><strong>Wer ist versichert?</strong></p>
<p>Versichert sind u. a. die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p>
<ul>
<li>der Geschäftsführung oder des Vorstandes sowie</li>
<li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z. B. Datenschutzbeauftragte).</li>
</ul>
<p><strong>Hinweis:</strong> Sofern Sie als <strong>Freiberufler:in</strong> tätig sind und Ihr Business nicht als Kapitalgesellschaft betreiben, benötigen Sie die D&O-Außenhaftungsversicherung nicht.</p>
</span>
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<div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div>
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+49 (0) 821 / 80 99 46 - 0 </a>
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+49 (0) 821 / 80 99 46 - 0 </a>
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