exali Glossar
Ihr Lexikon für Fachbegriffe aus der Versicherungswelt
Die Versicherungswelt ist voll von Fachbegriffen – von Versicherungspolice über Obliegenheiten bis hin zu Regressansprüchen. Damit Sie den Durchblick behalten, erklärt das exali-Glossar zentrale Versicherungsbegriffe einfach, verständlich und praxisnah.
Im Glossar von exali finden Sie nicht nur Definitionen, sondern auch praxisnahe Beispiele, rechtliche Hinweise und Verweise auf die passende Absicherung. So wissen Sie immer, wo Risiken bestehen – und wie Sie sich davor schützen.
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Drittschaden
Ein Drittschaden ist ein Schaden, der nicht den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person trifft, sondern eine außenstehende Person oder ein anderes Unternehmen.
In der Haftpflichtversicherung bedeutet das: Der Versicherer leistet, wenn der Versicherungsnehmer einem Dritten einen Schaden zufügt und schadenersatzpflichtig ist.
Merkmale eines Drittschadens
- Der Geschädigte ist nicht identisch mit dem Versicherungsnehmer oder einer mitversicherten Person
- Es handelt sich nicht um einen Eigenschaden
- Der Schaden kann ein Personenschaden, Sachschaden oder Vermögensschaden sein
- Der Versicherungsnehmer muss für den Schaden nachweislich haften (gesetzlich oder vertraglich)

Beispiele für Drittschäden
- Personenschaden: Ein Besucher im Büro stolpert über ein Kabel und verletzt sich.
- Sachschaden: Ein IT-Dienstleister beschädigt beim Kunden einen Server.
- Vermögensschaden: Eine Agentur liefert fehlerhaften Quellcode, wodurch der Online-Shop des Kunden für mehrere Tage offline ist und Umsatzeinbußen entstehen.
- Produkthaftung: Ein fehlerhaftes Gerät verursacht beim Endkunden einen Brand.
Begriff: Drittschaden
Sollten Sie einen Begriff nicht finden, können Sie sich gerne bei uns melden. Wir beantworten Ihre Frage und ergänzen das Glossar entsprechend.
Weitere Tipps und Infos rund um Ihr Business, Versicherungs-Basics und echte Schadenfälle finden Sie in unseren News & Stories.