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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Sachschaden
Ein Sachschaden liegt vor, wenn eine fremde, körperliche Sache beschädigt, zerstört oder unbrauchbar gemacht wird. Auch das Abhandenkommen von Sachen, insbesondere von Geld und geldwerten Zeichen, bezeichnet man als Sachschaden. Er ist einer der drei klassischen Haftungsschäden – neben dem Personenschaden und dem Vermögensschaden.
Typische Beispiele für einen Sachschaden:
- Ein Mitarbeiter stößt beim Kunden einen Laptop vom Tisch
- Eine Reinigungskraft beschädigt versehentlich teure Technik
- Ein Elektriker verursacht beim Einbau einen Brandschaden
- Eine Kamera oder Drohne fällt und beschädigt fremdes Eigentum
In der Regel handelt es sich um einen Sachschaden, wenn ein materieller Gegenstand betroffen ist, der einer dritten Person gehört und durch eine Handlung (oder Unterlassung) beschädigt wird.
Wer haftet bei Sachschäden?
Verursacht ein Unternehmen oder ein Selbständiger einen Sachschaden bei einem Dritten, kann er schadenersatzpflichtig sein – unabhängig davon, ob der Schaden absichtlich oder fahrlässig verursacht wurde.
Gerade bei Tätigkeiten vor Ort beim Kunden oder bei Projekten mit fremdem Equipment ist das Risiko für Sachschäden hoch.
Absicherung bei exali
Die Betriebshaftpflichtversicherung von exali schützt vor den finanziellen Folgen eines Sachschadens – egal ob bei der Arbeit vor Ort oder durch ein berufliches Versehen. Sie ist bei exali als modularer Zusatzbaustein zur Berufshaftpflichtversicherung erhältlich.
Die Versicherung übernimmt:
- Die Prüfung, ob und in welcher Höhe gehaftet werden muss
- Die Zahlung des Schadens bei berechtigten Forderungen
- Die Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz)
Begriff: Sachschaden
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe S:
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