exali Glossar
Ihr Lexikon für Fachbegriffe aus der Versicherungswelt
Die Versicherungswelt ist voll von Fachbegriffen – von Versicherungspolice über Obliegenheiten bis hin zu Regressansprüchen. Damit Sie den Durchblick behalten, erklärt das exali-Glossar zentrale Versicherungsbegriffe einfach, verständlich und praxisnah.
Im Glossar von exali finden Sie nicht nur Definitionen, sondern auch praxisnahe Beispiele, rechtliche Hinweise und Verweise auf die passende Absicherung. So wissen Sie immer, wo Risiken bestehen – und wie Sie sich davor schützen.
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Schadenereignistheorie (im Schadenfall)
Die Schadenereignistheorie definiert, zu welchem Zeitpunkt ein versicherter Schadenfall (Versicherungsfall) entstanden ist. Im Bereich der gewerblichen Haftpflichtversicherungen (z. B. Betriebshaftpflichtversicherung) hat sich die Schadenereignistheorie für die Versicherung von Personen- und Sachschäden durchgesetzt.
Schadenereignis ist hier das Ereignis, das den Schaden unmittelbar herbeiführt. In einfacheren Worten: Es kommt darauf an, wann der Schaden eintritt (Eintrittszeitpunkt des Schadens) – nicht, wann er verursacht wurde (Zeitpunkt des beruflichen Vergehens).
Neben der Schadenereignistheorie gibt es im Haftpflichtbereich auch das Verstoßprinzip (Zeitpunkt des beruflichen Vergehens) und das Claims-made-Prinzip (Zeitpunkt der Anspruchserhebung).
Wendet der Versicherer das Verstoßprinzip an, sind Tätigkeiten, Leistungen und Veröffentlichungen aus der Zeit vor Versicherungsbeginn nicht abgedeckt.
(verwandte Begriffe: Verstoßtheorie/Verstoßprinzip, Claims-made-Prinzip)
Begriff: Schadenereignistheorie (im Schadenfall)
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe S:
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