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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Schlechtleistung
Unter Schlechtleistung versteht man die mangelhafte Erfüllung einer vertraglich vereinbarten Leistung. Das bedeutet: Die Arbeit oder Dienstleistung wird zwar erbracht, entspricht aber nicht den vereinbarten Anforderungen oder ist fehlerhaft.
Wann liegt eine Schlechtleistung vor?
Eine Schlechtleistung liegt in der Regel vor, wenn:
- Das Ergebnis nicht den vertraglich vereinbarten Qualitätsstandards entspricht
- Zusicherungen oder vertragliche Nebenpflichten verletzt werden
- Arbeitsergebnisse fehlerhaft, unvollständig oder unbrauchbar sind
- Fristen oder Leistungsumfänge nicht eingehalten werden und dies die Qualität beeinflusst
Beispiele für eine Schlechtleistung
- Eine Agentur liefert ein Corporate Design, das nicht den vorher vereinbarten CI-Vorgaben entspricht
- Ein Entwickler programmiert eine Schnittstelle fehlerhaft, sodass das System beim Kunden ausfällt
- Ein Fotograf liefert Bilder in zu geringer Auflösung, obwohl im Vertrag Druckqualität vereinbart war
Abmahnung wegen Schlechtleistung
Eine Abmahnung ist ein formaler Hinweis an den Auftragnehmer, dass die erbrachte Leistung mangelhaft ist und nachgebessert werden muss.
- Sie muss den Mangel konkret benennen
- Sie sollte eine Frist zur Nachbesserung enthalten
- Sie kann Voraussetzung sein, um weitere rechtliche Schritte einzuleiten (z. B. Minderung, Rücktritt oder Schadenersatz)
Rechte und Pflichten bei Schlechtleistung
Pflichten des Auftragnehmers:
- Nachbesserung bzw. Beseitigung des Mangels
- Lieferung eines mangelfreien Ergebnisses
- Erbringung der vereinbarten Leistung in der geforderten Qualität
Rechte des Auftraggebers:
- Nachbesserung verlangen
- Minderung des Preises bei nicht behebbaren Mängeln
- Rücktritt vom Vertrag bei schwerwiegender Schlechtleistung
- Schadenersatz fordern, wenn ein finanzieller Nachteil entstanden ist
Begriff: Schlechtleistung
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe S:
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