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Home / News&Stories / Was müssen Online-Händler beim Verpackungsgesetz beachten?
Verpackungsrecht und PPWR

Was müssen Online-Händler beim Verpackungsgesetz beachten?

Beitrag von Vivien GebhardtBeitrag von Vivien GebhardtVivien Gebhardt
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Donnerstag, 13. November 2025
Donnerstag, 13. November 2025
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Sie verkaufen Produkte online? Dann kommen Sie am Verpackungsrecht nicht vorbei. In Österreich gelten unter anderem Pflichten zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem sowie Meldepflichten. Seit dem 12. August 2026 gilt zusätzlich die EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Die bestehenden österreichischen Vorgaben bleiben vorerst weitgehend bestehen, soweit sie mit der PPWR vereinbar sind. Sascha Pömmerl, stellvertretender Teamleiter der exali-Kundenberatung, verrät, wie Sie Ihr Business auf die neuen Vorgaben vorbereiten.

Artikelübersicht

Diese Pflichten gelten bereits heute

Was ändert sich mit der neuen EU-Verpackungsverordnung?

So bereiten Sie Ihr Business auf die neuen Vorgaben vor

Verstöße gegen das Verpackungsrecht: Diese Folgen drohen

Risiken aus dem Verpackungsrecht absichern

Die PPWR entwickelt das Verpackungsrecht weiter

Diese Pflichten gelten bereits heute

Wenn Sie als Onlinehändler Produkte in Verpackungen vertreiben oder versenden, müssen Sie sich mit den verpackungsrechtlichen Pflichten auseinandersetzen. Welche Vorgaben Sie konkret erfüllen müssen, hängt dabei unter anderem von der Art der Verpackung und Ihrer Rolle in der Lieferkette ab. Mit der PPWR ändert sich teilweise, wer für eine Verpackung verantwortlich ist und damit die entsprechenden Pflichten erfüllen muss. Das kann beispielsweise bei Eigenmarken und bestimmten Importkonstellationen relevant werden.

Pflicht

Das bedeutet für Onlinehändler

Systemteilnahme

Teilnahme an einem genehmigten Sammel- und Verwertungssystem („Lizenzierung“)

Mengenmeldung

Meldung der relevanten Verpackungsmengen an das Sammel- und Verwertungssystem

EDM-Meldung

Nur in bestimmten Fällen, etwa für Eigenimporteure oder Großanfallstellen

Dokumentation

Nachweise über Systemteilnahme und Verpackungsmengen aufbewahren

Registrierung und Meldung im EDM

Für verpackungsrechtliche Meldungen über das Elektronische Datenmanagement, kurz EDM, müssen sich nur bestimmte Unternehmen registrieren, beispielsweise Eigenimporteure oder Großanfallstellen.

Verpackungen an einem Sammel- und Verwertungssystem beteiligen

Wenn Sie Verpackungen in Österreich in Verkehr bringen, müssen Sie sich grundsätzlich an einem dafür genehmigten Sammel- und Verwertungssystem beteiligen. Das gilt sowohl für Haushaltsverpackungen als auch für gewerbliche Verpackungen. Häufig ist dabei von der „Lizenzierung“ der Verpackungen die Rede. Die Höhe der Lizenzgebühren richtet sich unter anderem nach Art und Gewicht der Verpackungen.

Verpackungsmengen melden

Die Mengen Ihrer lizenzierten Verpackungen melden Sie Ihrem Sammel- und Verwertungssystem. Relevant sind dabei insbesondere die Art beziehungsweise der Packstoff sowie die Masse der in Österreich in Verkehr gesetzten Verpackungen. Eine zusätzliche direkte EDM-Meldung ist für gewöhnliche Systemteilnehmer nicht vorgesehen.

Besondere Meldepflichten über das EDM

Für bestimmte Unternehmen bestehen zusätzliche Meldepflichten über das EDM. Das betrifft unter anderem Eigenimporteure, Großanfallstellen und bestimmte Mehrwegabfüller – jeweils für Verpackungen, für die nicht an einem Sammel- und Verwertungssystem teilgenommen wird. Die Mengen sind nach Packstoffen zu erfassen und grundsätzlich bis zum 31. März des Folgejahres elektronisch zu melden.

 

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Was ändert sich mit der neuen EU-Verpackungsverordnung?

Die wichtigste Nachricht vorweg: Sie müssen Ihre Verpackungen nicht mit dem 12. August 2026 komplett umstellen. Die neuen Vorgaben gelten schrittweise.

Zeitpunkt

Das gilt

Bis 11. August 2026

Es galten die bisherigen österreichischen Vorgaben, insbesondere aus dem Abfallwirtschaftsgesetz und der Verpackungsverordnung 2014, etwa zur Systemteilnahme und zu Meldepflichten.

Ab 12. August 2026

Die PPWR gilt unmittelbar. Bestehende österreichische Regelungen zur Sammlung und Verwertung von Verpackungen sowie zu Meldepflichten bleiben vorerst weitgehend bestehen, soweit sie mit der PPWR vereinbar sind. Weitere Anpassungen des Abfallwirtschaftsgesetzes und der Verpackungsverordnung sind vorgesehen.

Ab 2030 und in den Folgejahren

Weitere Anforderungen, etwa an Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile und Verpackungsdesign, werden schrittweise anwendbar.

Einheitliche Regeln für den europäischen Onlinehandel

Die PPWR schafft einen einheitlicheren Rechtsrahmen für Verpackungen im europäischen Onlinehandel. Verkaufen Sie Ihre Produkte auch in andere EU-Länder oder planen Sie das künftig? Dann profitieren Sie von der erhöhten Planungssicherheit. Bislang führten unterschiedliche nationale Regelungen häufig zu zusätzlichem Verwaltungsaufwand.

Für Sie bedeutet das vor allem: Prüfen Sie, in welchen EU-Ländern Sie Verpackungen in Verkehr bringen. Informieren Sie sich dort über die Registrierung und die Pflichten aus der erweiterten Herstellerverantwortung, kurz EPR. Zwar wird der Rechtsrahmen vereinheitlicht, die nationalen Registrierungs- und Meldesysteme bleiben jedoch bestehen. Verkaufen Sie über einen Online-Marktplatz, müssen Sie Ihre verpackungsrechtlichen Nachweise erbringen.

Weitere Anforderungen folgen schrittweise

Wenn Sie Versandkartons, Füllmaterial oder Produktverpackungen nachbestellen, sollten Sie vor allem diese kommenden Anforderungen im Blick behalten:

  • Verpackungen müssen besser recycelbar sein.
  • Für Kunststoffverpackungen gelten Mindestanteile an recyceltem Material (Rezyklat).
  • Bei Versandverpackungen im Onlinehandel darf der Leerraum künftig höchstens 50 Prozent betragen.
  • Einwegverpackungen sollen in bestimmten Bereichen reduziert und nachhaltigere Lösungen gefördert werden.

Einheitliche Kennzeichnung für Verbraucher

Viele Onlinehändler setzen auf individuell produzierte und gestaltete Verpackungen, um ihre Marke sichtbar zu machen. Damit das weiterhin möglich ist, sollten Sie die neuen Kennzeichnungsvorgaben im Blick behalten.

Künftig gelten EU-weit einheitliche Kennzeichnungsvorgaben für Verpackungen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen dadurch auf einen Blick erkennen können, aus welchen Materialien eine Verpackung besteht und wie sie richtig entsorgt wird.

Unser Tipp: Sprechen Sie frühzeitig mit Ihren Verpackungslieferanten darüber, welche Materialien sie einsetzen und ob diese langfristig die Anforderungen der PPWR erfüllen. So vermeiden Sie später unnötigen Umstellungsaufwand.

So bereiten Sie Ihr Business auf die neuen Vorgaben vor

Die Anforderungen der PPWR können anfangs etwas überwältigend wirken. Doch auf vieles können Sie sich vorbereiten und notwendige Anpassungen frühzeitig erkennen.

1. Behalten Sie Ihre bestehenden Pflichten im Blick

Prüfen Sie, ob Ihre Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem und Ihre Mengenmeldungen auf dem aktuellen Stand sind. Falls für Ihr Business zusätzliche Meldungen über das EDM erforderlich sind, sollten Sie auch diese im Blick behalten.

2. Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Verpackungen

Wenn Sie Ihre Verpackungen kennen, können Sie notwendige Anpassungen frühzeitig einplanen. Prüfen Sie deshalb, welche Materialien Sie aktuell einsetzen.

3. Stimmen Sie sich frühzeitig mit Ihren Partnern ab

Arbeiten Sie mit Verpackungslieferanten, Fulfillment-Dienstleistern oder anderen Partnern zusammen? Dann suchen Sie das Gespräch. Viele Informationen zur Recyclingfähigkeit oder zu möglichen Rezyklatanteilen erhalten Sie direkt dort.

4. Nutzen Sie die nächste Verpackungsbestellung

Steht ohnehin die nächste Bestellung von Versandkartons, Füllmaterial oder Produktverpackungen an? Dann können Sie die kommenden Anforderungen direkt mitdenken. Prüfen Sie beispielsweise, ob Sie Verpackungen mit weniger Material gestalten oder Leerraum reduzieren können.

5. Bewahren Sie wichtige Unterlagen zentral auf

Legen Sie Nachweise zur Systemteilnahme beziehungsweise Lizenzierung sowie Angaben zu Materialien und Verpackungsmengen zentral ab. So haben Sie die Unterlagen bei einer Prüfung schnell zur Hand.

Verstöße gegen das Verpackungsrecht: Diese Folgen drohen

Ob eine fehlende Systemteilnahme oder unvollständig gemeldete Verpackungsmengen: Im hektischen Arbeitsalltag sind Fehler schnell passiert. Je nach Verstoß drohen Verwaltungsstrafen, Maßnahmen der Marktüberwachung oder wettbewerbsrechtliche Konsequenzen.

Verwaltungsstrafen und Vertriebsbeschränkungen

Bereits einzelne Verstöße gegen die Pflichten können teuer werden. Wenn Sie zum Beispiel nicht oder nicht ausreichend an einem vorgeschriebenen Sammel- und Verwertungssystem teilnehmen, begehen Sie nach dem Abfallwirtschaftsgesetz eine Verwaltungsübertretung. Dafür sind grundsätzlich Geldstrafen von 450 bis 8.400 Euro vorgesehen. Erfüllen Verpackungen die jeweils geltenden Anforderungen der PPWR nicht, dürfen sie nicht in Verkehr gebracht beziehungsweise weiter verkauft werden.

Abmahnungen durch den Wettbewerb

Gerade im Onlinehandel beobachten sich Wettbewerber häufig gegenseitig. Verschafft sich ein Unternehmen durch die Missachtung seiner Pflichten einen unzulässigen Vorteil gegenüber der Konkurrenz, können Mitbewerber oder andere berechtigte Stellen dagegen vorgehen. Das kann beispielsweise eine Abmahnung oder Unterlassungsansprüche nach sich ziehen.

Tipp:

Erhalten Sie eine Abmahnung, sollten Sie diese nicht vorschnell akzeptieren. Wie Sie richtig reagieren, erfahren Sie in unserem Artikel Wie reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung?

Verstärkte Marktüberwachung in der EU

Mit der schrittweisen Anwendung der Verordnung wird auch die Marktüberwachung in der EU vereinheitlicht. Sobald die jeweiligen Anforderungen gelten, dürfen Sie Verpackungen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, nicht mehr in Verkehr bringen.

Verantwortung entlang der Lieferkette

Viele Onlinehändler arbeiten mit Fulfillment-Dienstleistern, Logistikunternehmen oder externen Verpackungspartnern zusammen. Das entbindet Sie aber nicht von eigenen Pflichten. Mit der PPWR kann sich zudem ändern, wer für eine Verpackung verantwortlich ist, etwa bei Eigenmarken oder importierten Produkten. Je nach Ihrer Rolle können Sie außerdem für die technische Dokumentation und die Konformitätserklärung Ihrer Verpackungen verantwortlich sein. Stimmen Sie sich deshalb frühzeitig mit Ihren Geschäftspartnern ab und dokumentieren Sie wichtige Nachweise sorgfältig.

„Gerade bei neuen Vorgaben liegt das Risiko oft im Tagesgeschäft: Zuständigkeiten sind nicht klar geregelt oder wichtige Nachweise werden nicht sauber abgelegt. Onlinehändler sollten deshalb frühzeitig festlegen, wer Systemteilnahme, Mengenmeldungen und Dokumentation im Blick behält. So wird das Verpackungsrecht Teil der laufenden Prozesse und nicht erst dann zum Thema, wenn etwas fehlt.“

- Sascha Pömmerl, stellvertretender Teamleiter Kundenberatung bei exali -

Risiken aus dem Verpackungsrecht absichern

Mit jedem verkauften Produkt wächst nicht nur Ihr Geschäft, sondern auch Ihre Verantwortung. Eine passende Absicherung hilft Ihnen dabei, rechtliche und finanzielle Risiken im Blick zu behalten. Im Ernstfall können Sie sich auf professionelle Unterstützung verlassen.

Die Webshop-Versicherung von exali bietet, je nach versichertem Sachverhalt, Versicherungsschutz bei Abmahnungen und Schadenersatzforderungen im Zusammenhang mit dem Betrieb Ihres Onlineshops. Der Versicherer prüft, ob die gegen Sie erhobenen Ansprüche berechtigt sind. Unberechtigte Forderungen werden abgewehrt, berechtigte Ansprüche im Rahmen des Versicherungsschutzes übernommen.

Die PPWR entwickelt das Verpackungsrecht weiter

 Für Onlinehändler bedeutet die PPWR nicht, dass ab sofort alles anders ist. Viele bekannte Pflichten bleiben bestehen. Gleichzeitig kommen schrittweise neue Anforderungen an Verpackungen und teilweise neue Verantwortlichkeiten hinzu.

Kurz gesagt: Verpackungsrecht wird für Onlinehändler stärker zu einem laufenden Compliance-Thema – und weniger zu einer Pflicht, die allein mit der einmaligen Lizenzierung der Verpackungen erledigt ist.

Voctoria Ringleb

Unser Experte: Sascha Pömmerl

Sascha Pömmerl ist seit 2022 als Experte für berufliche Haftungsrisiken bei der exali AG tätig. Er berät Freelancer, Selbstständige und Partner der exali AG zu individuellen Haftungsrisiken und passenden Versicherungslösungen. Mit seiner Expertise unterstützt er Unternehmen und Selbstständige dabei, eine passgenaue Absicherung zu finden und ist auch bei komplexen Fragestellungen ein versierter Ansprechpartner. Vor seiner Tätigkeit bei exali war Sascha Pömmerl mehrere Jahre im Vertrieb tätig, unter anderem als Verkaufsleiter und Schulungsleiter im Einzelhandel.

Vivien Gebhardt
Autorenprofil
Vivien Gebhardt
Online-Redakteurin

Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.

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