Berufshaftpflicht

Eigenschadenversicherung der Berufshaftpflichtversicherung

Da für Dienstleister berufliche Risiken nicht nur durch die Schädigung Dritter entstehen, sondern auch eigene Schäden teuer zu Buche schlagen können, versichert die Berufshaftpflicht neben Fremdschäden (=Drittschäden) auch bestimmte Schäden, die Sie selbst erleiden (=Eigenschäden). Diese sind:

Straf-Rechtschutz im Schadenfall

Sofern es im Rahmen eines versicherten Schadenfalles zu einem Strafverfahren kommt, übernimmt der Versicherer auch die notwendigen Anwalts- und Gerichtskosten.

Internet-Straf-Rechtsschutz

Unabhängig von einer möglichen Schadenersatzforderung eines Dritten bietet der Versicherer Versicherungsschutz für vorgeworfene strafrechtliche Vergehen, bei dessen Begehung das Internet als Medium genutzt wird (z. B. Beleidigung, unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke).

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Der Versicherer bietet Versicherungsschutz in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren (wegen eines Schadensereignisses, welches einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtschaden zur Folge haben kann) für die Gerichtskosten sowie Kosten der Verteidigung.

Vergütungs-Rechtschutz

Sofern ein:e Anspruchsteller:in Ihre Vergütung mit einer ungerechtfertigten Forderung aus einem Schadenfall aufrechnet, ersetzt der Versicherer die gesetzlichen Prozesskosten für die gerichtliche Durchsetzung Ihrer Honorar- oder Werklohnforderung.

Insolvenzanfechtungs-Rechtsschutz

Versichert ist Ihre Honorar- oder Werklohnzahlung, die durch einen Insolvenzverwalter angefochten wird. Der Versicherer ersetzt – nach vorheriger Abstimmung – die entstehenden Kosten einer rechtlichen Prüfung der Rechtmäßigkeit sowie die Kosten eines rechtlichen Vorgehens gegen die Anfechtung.

Domain-Rechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für Kosten für durch Dritte verursachte Verluste der eigenen Domainnamenrechte bzw. der Verfügungsgewalt über die eigene Homepage.

Verlust von schriftlichen und elektronischen Arbeitsdokumenten

Versicherungsschutz besteht für die Wiederbeschaffung verloren gegangener, schriftlicher und elektronischer Arbeitsdokumente, die Sie zur Auftragserledigung benötigen.

Reputationsschäden / Fake News

Sofern im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall ein Reputationsschaden droht, zahlt Ihnen der Versicherer eine PR-Beratung, um den eigenen Schaden zu verhindern oder so gering wie möglich zu halten.
Dies gilt auch im Falle der Verbreitung öffentlicher Falschinformationen (Fake News) durch Dritte (z. B. über Soziale Netzwerke und Medienberichte), die zu einem Reputationsschaden führen oder führen können.

Vertrauensschäden

Versichert sind Vermögensschäden, die Sie durch die Unredlichkeit (z. B. Unterschlagung, Untreue oder Betrug) der eigenen Mitarbeiter:innen sowie durch Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti, Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung erleiden.

Betrugsversicherung / Social Engineering

Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden (zum Beispiel vermeidbare Mehraufwendungen), die durch Betrug oder Urkundenfälschung Dritter in der Absicht verursacht werden, sich rechtswidrig zu bereichern.
Versicherungsschutz wird zudem gewährt, wenn Mitarbeiter:innen arglistig von Dritten getäuscht und dadurch irrtümliche Zahlungstransaktionen oder Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen durchgeführt werden (Social Engineering Schaden).

Beschädigung und Blockade der eigenen Webseite

Wurde durch einen Hacker die eigene Webseite beschädigt oder blockiert, trägt der Versicherer die Kosten.

Optionale Zusatzbausteine

Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)

Diese Erweiterung bietet Versicherungsschutz für Eigenschäden im Zusammenhang mit einem Hacker-Angriff, DoS-Attacke, Cyber-Erpressung, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung.

D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)

Versichert die persönliche Haftung (Außenhaftung) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH).

Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)

Dieser optionale Zusatzbaustein bezahlt Ihre vergeblichen Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare), wenn eine:r Ihrer Auftraggeber:innen berechtigt vom Werkvertrag zurücktritt. Dadurch können Sie Ihr unternehmerisches Risiko reduzieren und Ihre Liquidität schonen.

Hintergrund: Bei einem Werkvertrag hat Ihr:e Auftraggeber:in bei „Schlechtleistung“ die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den Rücktritt vom Auftrag geltend zu machen. In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug ein bereits erhaltener Werklohn oder ein beglichenes Honorar zurückbezahlt oder auf fälligen/s Werklohn/Honorar verzichtet werden.