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Das exali.at Haftpflicht-Siegel
Der Grundbaustein der Consulting-Haftpflicht ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) mit hohen Versicherungssummen bis zu 3.000.000 Euro. Eine fehlerhafte Beratung führt sehr häufig zu Vermögensnachteilen - sprich Vermögensschäden - bei einem Dritten (z. B. Auftraggeber:in). Daher spielt die Absicherung von sogenannten reinen Vermögensschäden bei der Consulting-Haftpflicht eine zentrale Rolle.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung folgt dem Prinzip der offenen Berufsbilddeckung. Dadurch sind alle Beratungstätigkeiten als selbständige:r bzw. freiberufliche:r Consultant oder als Beratungsunternehmen und daraus resultierende Schäden, die Sie einem Dritten zufügen, versichert.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist auch als All-Risk-Deckung konzipiert. Dadurch sind alle Risiken als Unternehmensberater:in, Personalberater:in oder -vermittler:in sowie Interimsmanager:in versichert, ohne dass diese abschließend aufgezählt werden müssen. Einschränkungen der All-Risk-Deckung ergeben sich lediglich durch die Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen.
Hier einige Schadenbeispiele der Vermögensschadenhaftpflicht:
Diese und viele weitere Vermögensschäden sind durch die Consulting-Haftpflicht versichert. Dabei können Sie im Beitragsrechner je nach Wunsch Versicherungssummen zwischen 300.000 Euro und 3.000.000 Euro auswählen.
Die genannten Versicherungssummen sind dabei 3-fach maximiert. Das bedeutet, für alle Schadenfälle eines Jahres steht die dreifache Versicherungssumme für Schadenzahlungen zur Verfügung.
Für Vermögensschäden besteht keine Selbstbeteiligung.
Für die besonderen Leistungen im Vertrag bestehen zum Teil abweichende Versicherungssummen. Diese finden Sie in den Versicherungsbedingungen.
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