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Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
Das exali.at Haftpflicht-Siegel
Umfassender Versicherungsschutz auch bei häufig wechselnden Projekten und Aufgabenstellungen, da die versicherten Risiken nicht abschließend im Versicherungsschein oder den Versicherungsbedingungen aufgezählt werden müssen.
Tätigkeiten in den Bereichen IT und Telekommunikation sowie als Medienagentur beitragsfrei mitversichert.
Versichert sind neben der gesetzlichen Haftung auch Ansprüche aufgrund haftungsverschärfender Regelungen in Ihren Beraterverträgen sowie öffentlich-rechtliche Haftpflichtansprüche.
Sofern dem Kunden durch Ihren Beratungsfehler ein Gewinn entgeht oder vergebliche Aufwendungen sowie Mehrkosten entstehen, sind diese versichert.
Versichert sind auch Risiken durch die Veröffentlichung von eigenem Content (z. B. auf der eigenen Webseite, in sozialen Medien oder auf Blogs).
Versichert ist u.a. die Verletzung von Markenrechten, Domainrechten, Patentrechten, Lizenzrechten, Namens- und Persönlichkeitsrechten, Urheberrechten und Datenschutzrechten (Auch Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht und unlautere Werbung sind versichert).
Versichert ist die Verletzung von Geheimhaltungsvereinbarungen (NDA´s) und Datenschutzvereinbarungen inkl. daraus resultierender Vertragsstrafen.
Versichert sind Schadenersatzforderungen, die ohne konkret bezifferbaren Schaden aufgrund vertraglicher Vereinbarungen pauschal geltend gemacht werden.
Schäden durch Mal- und Ransomware (z. B. Viren, Würmer, Trojaner), Informationspiraterie und DDoS-Angriffe durch unbefugte Dritte sind mitversichert.
Versicherungsschutz besteht für Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Leistungserbringung und der Überschreitung von Deadlines.
Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Betriebshaftpflicht auch für den Einsatz von Flugdrohnen für die Zwecke des Unternehmens (bis max. 5 kg inkl. Kamera).
Sie sind für Ihre Beratungsleistungen und auf Dienstreisen weltweit versichert (mit Ausnahmeregelungen für die USA).
Bei einem Schadenfall übernimmt der Versicherer auch die Anwalts- und Gerichtskosten für Ihre strafrechtliche Verteidigung.
Der Versicherer bietet Versicherungsschutz in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren (wegen eines Schadensereignisses, welches einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann) für die Gerichtskosten sowie Kosten der Verteidigung.
Der Versicherer übernimmt – unabhängig von einer möglichen Schadenersatzforderung eines Dritten - die gesetzlichen Kosten der Verteidigung für strafrechtliche Vergehen, bei deren Begehung das Internet als Medium genutzt wird.
Der Versicherer ersetzt mögliche Prozesskosten, wenn der:die Anspruchsteller:in ungerechtfertigt Schadenersatzforderungen mit Ihrem Honorar oder Werklohn verrechnet.
Versichert ist Ihre Honorar- oder Werklohnzahlung, die durch einen Insolvenzverwalter angefochten wird. Der Versicherer ersetzt – nach vorheriger Abstimmung – die entstehenden Kosten einer rechtlichen Prüfung der Rechtmäßigkeit sowie die Kosten eines rechtlichen Vorgehens gegen die Anfechtung.
Versichert sind z. B. Reputationsschäden (auch durch die Verbreitung von Fake News), der Verlust wichtiger schriftlicher Arbeitsdokumente sowie Kosten für Verluste der eigenen Domainnamenrechte bzw. der Verfügungsgewalt über die eigene Homepage.
Versicherungsschutz besteht, wenn Sie aufgrund von Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti sowie Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung durch eigene Mitarbeiter:innen einen finanziellen Schaden erleiden.
Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden, die durch Betrug und Urkundenfälschung Dritter in der Absicht verursacht werden, sich rechtswidrig zu bereichern. Dies gilt auch für sogenannte Social Engineering Schäden.
Versichert sind die vergeblichen Honorar- und Sachaufwendungen bei Rücktritt des Auftraggebers vom Beratervertrag auf Werkvertragsbasis. Zudem ist die Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts versichert: Sollte Ihr:e Auftraggeber:in vom Werkvertrag zurücktreten, prüft der Versicherer im Rahmen des passiven Rechtsschutzes, ob diese Maßnahme rechtmäßig ist.
Auf Wunsch können Sie sich auch gegen die persönliche Haftung (Außenhaftung als Organ) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer.in Ihrer Kapitalgesellschaft absichern.
Absicherung für den Fall, dass Sie als Interim Manager:in eines externen Unternehmens anstelle der Geschäftsleitung oder des Vorstandes persönlich in Anspruch genommen werden (Organhaftung).
Versichert sind Eigenschäden im Zusammenhang mit einem Hacker-Angriff, DDoS-Attacke, Cyber-Erpressung, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung.
Versicherungsschutz besteht zusätzlich für Tätigkeiten im Bereich M&A, z. B. für die Beratung bei Käufen und Verkäufen von Unternehmen und Unternehmensteilen sowie die Bewertung und Analyse von Unternehmen etc.
Wir unterstützen Existenzgründer:innen und Start-up-Unternehmen: Diese erhalten in den ersten zwei Versicherungsjahren einen Nachlass von 15 %.
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