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Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
Das exali.at Haftpflicht-Siegel
Zu jedem Versicherungsvertrag gibt es bestimmte Obliegenheiten, die Ihnen als Versicherungsnehmer:in bestimmte Pflichten (z. B. im Schadenfall) auferlegen. Diese Pflichten sollten Sie sehr ernst nehmen, da ein Verstoß gegen Obliegenheiten im Extremfall den Verlust des Versicherungsschutzes nach sich ziehen kann.
Es gibt gesetzliche Obliegenheiten, die im Versicherungsvertragsgesetz geregelt sind, sowie vertragliche Obliegenheiten, die sich aus den Versicherungsbedingungen Ihres Vertrages ergeben. Die wichtigsten Obliegenheiten haben wir Ihnen nachstehend zusammengefasst.
Zu einer angemessenen Risikobeurteilung ist der Versicherer auf Ihre Angaben vor Vertragsschluss angewiesen. Das Versicherungsvertragsgesetz und die Consulting-Haftpflicht Bedingungen legen daher fest, dass Sie die im Online-Antrag gestellten Fragen richtig und vollständig beantworten.
Wird die Obliegenheit zur Anzeige gefahrerheblicher Umstände verletzt (unrichtige oder unvollständige Antworten beim Antrag im Online-Rechner), kann der Versicherer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt und im Leistungsfall ganz oder teilweise leistungsfrei sein. Für mitversicherte Personen gelten die Anzeigepflichten des:der Versicherungsnehmenden und die Rechtsfolgen ihrer Verletzung entsprechend.
Auch während der Vertragslaufzeit treffen Sie Obliegenheiten. So sind Sie z. B. gemäß den Consulting-Haftpflicht Bedingungen verpflichtet, nach Aufforderung durch exali.at Änderungen der versicherten Risiken und des Jahresumsatzes abzüglich Umsatzsteuer elektronisch über die Jahresmeldung (online) anzuzeigen. Unterlassen Sie die rechtzeitige Durchführung der Jahresmeldung (Frist 3 Monate), ist der Versicherer berechtigt, anstelle einer konkreten Beitragsanpassung den Beitrag zu verlangen, der bei der nächsthöheren Umsatzstaffel des Online-Tarifs zu zahlen wäre. Dies gilt nicht, wenn Sie die Jahresmeldung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Nachzahlungsforderung nachholen.
Auch hier kann eine grob schuldhafte Verletzung den Versicherer zur Kündigung des Vertrages berechtigen und zu einer vollständigen oder teilweisen Leistungsfreiheit führen.
Gemäß Versicherungsvertragsgesetz (in Verbindung mit den Consulting-Haftpflicht-Bedingungen) müssen Sie dem Versicherer oder exali.at den Eintritt des Versicherungsfalls unverzüglich nach Kenntniserlangung in Textform (auch per Mail) melden. Unter anderem sind folgende Anzeige- und Mitwirkungspflichten nach Eintritt des Versicherungsfalls zu beachten:
Der:die Versicherungsnehmer:in ist verpflichtet, unter Befolgung der Weisungen des Versicherers nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen und alles zu tun, was zur Klarstellung des Versicherungsfalles dient, sofern ihm dabei nichts Unbilliges zugemutet wird. Er:sie hat den Versicherer bei der Abwehr des Schadens sowie bei der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen, ausführlich und wahrheitsgemäß Bericht zu erstatten, alle Tatsachen, die den Versicherungsfall und die Schadensfolgen betreffen, mitzuteilen und alle nach Ansicht des Versicherers für die Beurteilung des Versicherungsfalls erheblichen Schriftstücke einzusenden.
Wird eine der Obliegenheiten verletzt, kann der Versicherer bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen von der Verpflichtung zur Leistung frei sein, es sei denn, die Verletzung beruht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit.
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