IT-Haftpflicht

Eigenschadenversicherung der IT-Haftpflicht

Der Basisbaustein Eigenschadenversicherung der IT-Haftpflicht versichert neben Fremdschäden (Drittschäden) zudem bestimmte Schäden, die Sie selbst erleiden (sogenannte Eigenschäden). Diese sind:

Zusatzschutz für Projektverträge

Wettbewerbsverbote

Versicherungsschutz besteht für Ansprüche aus vertraglich vereinbarten Wettbewerbsverboten. Dies gilt auch dann, wenn diese auf Vertragsstrafen basieren. Darüber hinaus übernimmt der Versicherer die notwendigen Kosten für die außergerichtliche und gerichtliche Abwehr entsprechender Ansprüche.

Außerordentliche Kündigung

Versicherungsschutz besteht für Honoraransprüche, die durch eine wirksame außerordentliche (fristlose) Kündigung eines Projektvertrages durch den Auftraggeber entfallen. Zudem übernimmt der Versicherer die Kosten für die Prüfung der Wirksamkeit der Kündigung, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur zu erwartenden Versicherungsleistung stehen.

Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag

Tritt ein Auftraggeber berechtigt von einem Projektvertrag zurück, ersetzt der Versicherer vergebliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Projekt entstanden sind. Hierzu zählen insbesondere Sach- und Personalkosten, Honorare von Selbständigen und Freiberuflern sowie eigener Werklohn. Nicht versichert ist der entgangene Gewinn.

Reputationsschäden

Sofern im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall ein Reputationsschaden droht, zahlt Ihnen der Versicherer die Kosten einer PR-Beratung, um den eigenen Schaden zu verhindern oder so gering wie möglich zu halten. Dies gilt auch im Falle der Verbreitung öffentlicher Falschinformationen (Fake News) durch Dritte.

Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite

Wurde durch einen Hacker die eigene Webseite verändert oder blockiert, trägt der Versicherer die notwendigen Kosten, um die Beeinträchtigung rückgängig zu machen.

Verlust von schriftlichen Arbeitsdokumenten

Versicherungsschutz besteht für die Wiederbeschaffung verloren gegangener schriftlicher (auch elektronischer) Arbeitsdokumente, welche Sie zur Auftragserledigung benötigen.

Domain-Rechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für Kosten für durch Dritte verursachte Verluste der eigenen Domainnamenrechte bzw. der Verfügungsgewalt über die eigene Homepage.

Vermögenseigenschadenversicherung durch Arbeitnehmer

Versicherungsschutz besteht auch für Vermögensschäden, die Sie infolge eines fahrlässig begangenen Verstoßes durch Ihre Arbeitnehmer und freien Mitarbeiter bei Ausübung der versicherten Tätigkeit erlitten haben und für die diese nicht haftpflichtig gemacht werden können.

Straf- und Bußgelder sowie Entschädigungen mit Strafcharakter (bei Datenrechtsverletzungen)

Versicherungsschutz besteht für Straf- und Bußgelder, die eine Datenschutzbehörde oder ein Gericht wegen einer Datenschutzverletzung gegen Sie verhängt (soweit diese nach geltendem Recht versicherbar sind).

Außerdem besteht für Entschädigungen mit Strafcharakter (insbesondere punitive oder exemplary damages) Versicherungsschutz, die direkt oder indirekt gegen Sie verhängt werden und durch eine Datenschutzverletzung ausgelöst wurden (soweit diese nach geltendem Recht versicherbar sind).

Vertrauensschadenversicherung

Darüber hinaus versichert die IT-Haftpflichtversicherung auch bestimmte vorsätzliche Schäden durch eigene Mitarbeiter und den Betrug durch Dritte.

Vertrauensschäden durch eigene Mitarbeiter

Versicherungsschutz besteht, wenn Sie aufgrund von Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti sowie Schreib-, Rechen- und Eingabefehlern bei der Rechnungserstellung durch eigene Mitarbeiter einen finanziellen Schaden erleiden.

Betrugsversicherung/Social Engineering

Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden (zum Beispiel vermeidbare Mehraufwendungen), die durch Betrug und Urkundenfälschung Dritter in der Absicht verursacht werden, sich rechtswidrig zu bereichern.

Versicherungsschutz besteht darüber hinaus, wenn durch arglistige Täuschung eigener Mitarbeiter irrtümliche Zahlungstransaktionen oder Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen durchgeführt werden (sog. Social-Engineering-Schaden oder Payment-Diversion-Fraud).

Ausfall eines Mitarbeiters in Schlüsselposition (Key-Man-Absicherung)

Versicherungsschutz besteht für den Ausfall von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen, insbesondere von Know-how-Trägern.

Frei wählbare Zusatzbausteine:

Mit folgenden optionalen Zusatzbausteinen können Sie Ihre Eigenschadenversicherung auf Wunsch zusätzlich modular erweitern.

Vor Eigenschäden durch Cyberangriffe schützen Sie sich mit der Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD). Der Zusatzbaustein „KI-bedingte Eigenschäden (KBE)“ erweitert die IT-Haftpflicht um Versicherungsschutz für Eigenschäden, die durch den Einsatz von KI-Systemen entstehen. Technische Entwicklungs- und Ingenieurleistungen im Rahmen einer IT-Tätigkeit lassen sich über den Baustein "Engineering (ENG)" versichern. Mit dem Zusatzbaustein „D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)“ für Geschäftsführer können Sie sich vor der persönlichen Haftung bei Pflichtverletzung schützen.