IT-Haftpflicht

Aufgaben der IT-Haftpflichtversicherung

Die IT-Haftpflichtversicherung sichert Sie allgemein bei Schadenersatzforderungen „Dritter“ (z. B. Auftraggeber oder Kunden und Kundinnen) ab, wenn Sie wegen Ihrer Tätigkeit im Einsatzbereich IT und Telekommunikation aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden.

Auch vertragliche Haftung versichert

Da zwei Drittel aller von IT-Unternehmen gemeldeten Schadenfälle auf die Verletzung von Vertragspflichten zurückzuführen sind, deckt die IT-Haftpflichtversicherung über exali auch Ansprüche aus der „vertraglichen Haftung“.

Durch die Absicherung der gesetzlichen und der vertraglichen Haftung schützt die IT-Haftpflichtversicherung Ihr Privatvermögen und den Auftraggeber bei höheren Schadenersatzforderungen durch die zur Verfügung stehenden Versicherungssummen für Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden.

Die vier zentralen Leistungsbereiche der IT-Haftpflichtversicherung

  1. Prüfung von Ansprüchen
    Prüfung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung des IT-Experten oder der IT-Expertin zum Schadenersatz besteht.

  2. Schadenersatzzahlung
    Bei begründetem Schadenersatzanspruch Zahlung des Schadens (bis zur vereinbarten Versicherungssumme abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung).

  3. Rechtsschutz-Funktion (Schadenabwehr auf Kosten des Versicherers)
    Sogenannter „Passiver Rechtsschutz“: Wenn es erforderlich ist, wehrt der Versicherer auch unberechtigte oder überhöhte Schadenersatzforderungen sowie Abmahnungen oder Unterlassungen durch ein außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren ab. Dabei führt die IT-Haftpflichtversicherung für den IT-Experten oder die IT-Expertin einen notwendigen haftungsrelevanten Rechtsstreit und übernimmt alle dafür anfallenden Verfahrenskosten (Anwalts-, Gerichts-, Gutachter-, Sachverständigen- und Zeugenkosten).

    Das bezieht sich auch auf ein mögliches Strafverfahren (Straf-Rechtsschutz) oder auf eine ungerechtfertigte Aufrechnung von Schadenforderungen mit Ihrer Vergütung (Vergütungs-Rechtsschutz).

  4. Unternehmerisches Risiko für Eigenschäden minimieren
    Durch den optionalen Basisbaustein Eigenschadenversicherung (EIG) und die frei wählbaren Zusatzbausteine Datenschutz-& Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD), KI-bedingte Eigenschäden (KBE) sowie D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O) reduziert die IT-Haftpflichtversicherung das unternehmerische Risiko durch Ihr IT-Business erheblich. Folgende Eigenschäden lassen sich IT-Haftpflichtversicherung:

    • Kosten der strafrechtlichen Verteidigung im Schadenfall (Straf-Rechtsschutz)
    • Prozesskosten für die gerichtliche Durchsetzung unstreitiger Vergütungsansprüche (Vergütungsrechtsschutz)
    • Zusatzschutz für Projektverträge bei Verstößen gegen Wettbewerbsverbot und außerordentlicher Kündigung
    • Kosten bei einem durch Dritte verursachten Verlust der eigenen Domain (Domainschutz-Versicherung)
    • Mehraufwendungen durch Betrug und Urkundenfälschung von Dritten
    • Vermögensschaden durch eigene Mitarbeiter (z. B. Griff in die Firmenkasse, Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti sowie Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung)
    • Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite (z. B. Hackerschaden)
    • Wiederbeschaffung verlorener, eigener, schriftlicher Dokumente zur Auftragserledigung
    • Kosten einer externen PR-Beratung bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschaden durch einen Schadenfall.
Weiterführende Informationen zur IT-Haftpflichtversicherung