IT-Haftpflicht

IT-Haftpflicht: Berufshaftpflicht für IT-Freelancer:innen und IT-Dienstleister:innen

Die IT-Haftpflicht bietet Ihnen umfassenden Schutz vor Schadenersatzansprüchen Dritter und vor bestimmten Eigenschäden. Im Gegensatz zu klassischen Betriebshaftpflichtversicherungen beinhaltet unser Angebot neben der Absicherung von echten Vermögensschäden zusätzliche, für IT-Freiberufler und IT-Dienstleister, unverzichtbare Leistungen.

Für einen optimalen Versicherungsschutz beinhaltet die IT-Haftpflicht im Basis-Schutz folgende Versicherungsbausteine:

Häufig führen Schäden in den Einsatzbereichen der IT, des Engineerings und der Telekommunikation zu einem Vermögensnachteil (sprich Vermögensschaden) des Kunden oder der Kundin oder eines sonstigen Dritten (z. B. Programmierfehler in einer Warenwirtschaftssoftware, fehlerhafte Implementierung einer Software, Sicherheitslücke in einem IT-System). Versicherungstechnisch handelt es sich dabei um Vermögensschäden. Daher ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung einer der wichtigsten Bestandteile der IT-Haftpflicht.

Die IT-Haftpflicht wurde nach dem Prinzip der offenen Berufsbilddeckung konzipiert. Dadurch sind alle Tätigkeiten und die damit verbundenen Haftungsrisiken eines IT- und Telekommunikationsunternehmens (oder eines Freiberuflers oder einer Freiberuflerin) versichert, sofern sie nicht explizit in einem der Versicherungsausschlüsse genannt werden. Eine abgeschlossene Aufzählung der versicherten Risiken (sogenannte Katalog-Deckung) und einzelnen Tätigkeiten ist dadurch nicht notwendig. Dies ist vor allem bei projektabhängigem Arbeiten und wechselnden Tätigkeitsbereichen sowie bei Erweiterungen des Leistungsangebots von Vorteil.
Weitere Informationen zur offenen Berufsbilddeckung in der IT-Haftpflicht


Mitversicherung überschneidender Tätigkeitsbereiche

IT-Dienstleister und IT-Freelancer sind selten auf klassische IT-Tätigkeiten wie die Entwicklung von Software beschränkt, sondern stehen der Kundschaft auch beratend zur Seite. Medientätigkeiten wie Grafikanpassungen oder der Aufbau einer Website werden ebenfalls oft übernommen.

Um auch für diese Tätigkeiten einen umfassenden Versicherungsschutz zu gewährleisten, sind in den Versicherungsbedingungen von exali die daraus resultierenden Risiken abgedeckt. Die IT-Haftpflicht erweitert daher die offene Berufsbilddeckung um folgende Tätigkeitsbereiche:

  • Unternehmens- und Personalberatung (beispielsweise Strategieberatung, Risikomanagementberatung, Durchführung von Schulungen)
  • Medien-Bereich (beispielsweise als Werbeagentur, Online-Marketing-Agentur, Grafik-Designer:in, Self-Publisher)

Zusatzbausteine

Um den Versicherungsschutz individuell an Ihr Businessmodell anzupassen, bietet die IT-Haftpflicht von exali fünf frei wählbare Zusatzbausteine.

1. Basisschutz Eigenschadenversicherung (EIG)

Mit der Eigenschadenversicherung als Teil der Basis-Absicherung schützen Sie sich bzw. Ihr Unternehmen bei vielen eigenen finanziellen Schäden wie z. B. Projektabbrüchen, Social Engineering, Verlust sensibler Daten, Betrug durch eigene Mitarbeiter und vielem mehr.

2. Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)

Versichert sind Eigenschäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen, DoS-Attacken, Cyber-Erpressung, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung.

3. Zusatzbaustein KI-bedingte Eigenschäden (KBE)

Versichert sind Eigenschäden, die Ihnen bzw. Ihrem Unternehmen durch Fehlfunktionen bei der Verwendung von KI-Systemen entstehen, z.B. durch falsche, unvollständige oder halluzinierte Ergebnisse von KI-Tools oder Fehlentscheidungen oder unbeabsichtigte Prozesse von KI-Agenten und -Anwendungen.

3. Tätigkeiten im Bereich Engineering (ENG)

Mit diesem Zusatzbaustein wird der Einsatzbereich Engineering abgesichert. Versichert sind unterstützende und beratende Ingenieurdienstleistungen im Rahmen einer offenen Deckung. Dazu gehören beispielsweise die Hardwareentwicklung im Anlagenbereich, die Durchführung von Maschinen- und Anlagentests, technisches Zeichnen, Unterstützung in den Bereichen Konstruktion, CAD, CAM, die Begleitung der Inbetriebnahme sowie die Erstellung technischer Gutachten.

5. D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)

Auf Wunsch können Sie auch Ihre persönliche Außenhaftung (Organhaftung) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern. Auch interne Datenschutzbeauftragte nach EU-DSGVO sind mitversichert.