ZEIGEN SIE ES IHREN AUFTRAGGEBERN!
Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
Das exali.at Haftpflicht-Siegel
Zur Absicherung von Risiken aus IT Projektverträgen (Dienstverträgen) mit Ihren Auftraggebern hat exali.at den Versicherungsschutz der IT-Haftpflicht erweitert. Versichert sind durch den „Zusatzschutz für Projektverträge“:
Versicherungsschutz besteht für vertraglich vereinbarte Wettbewerbsverbote mit Auftraggebenden oder Projektvermittlern (auch wenn diese Vereinbarungen Vertragsstrafen beinhalten). Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze im Rahmen der Versicherungssumme für Vermögensschäden von maximal 25.000 Euro je Versicherungsfall und -jahr.
Im Rahmen der Entschädigungsgrenze sind auch die bei der Abwehr des Anspruches entstehenden notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten versichert.
Der Versicherer erweitert den im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflicht gewährten Versicherungsschutz für Patentrechtsverletzungen von 100.000 Euro je Versicherungsfall und -jahr auf 300.000 Euro.
Im Rahmen der Entschädigungsgrenze sind der Schadenersatz wie auch die bei der Abwehr des Anspruches entstehenden notwendigen außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten versichert.
Gerade bei kleineren IT-Unternehmen ist die wirtschaftliche Existenz sehr eng mit einigen wenigen Know-how-Trägern verbunden. Ein Ausfall eines dieser Mitarbeiter:innen kann schnell zu einer ernsthaften finanziellen Bedrohung werden. Daher sind durch den „Zusatzschutz für Projektverträge“ auch Eigenschäden durch den Ausfall von Mitarbeitenden, insbesondere von IT-Spezialisten in Schlüsselpositionen (sogenannte Key Man Absicherung), versichert.
Ein versicherter Ausfall eines:einer Schlüsselmitarbeitenden liegt unter folgenden Umständen vor:
Der Versicherer ersetzt nach vorheriger Absprache notwendige Kosten im Zusammenhang mit der Nachbesetzung der Position. Dazu gehören beispielsweise Headhunter-Kosten, Kosten für die externe Kommunikation oder Personalmehrkosten, die durch den Einsatz externer Fachkräfte entstehen.
Im Rahmen des „Zusatzschutzes für Projektverträge“ sind auch Honoraransprüche bei einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung mitversichert. Es werden die Honoraransprüche erstattet, auf die der:die Versicherungsnehmer:in ohne die ausgesprochene außerordentliche Kündigung Anspruch gehabt hätte.
Die Erstattung wird für die Dauer der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist vom Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung an gerechnet, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt des ursprünglich vereinbarten Projektendes. Hinweis: Im Ergebnis werden Sie bei einer außerordentlichen Kündigung so gestellt, als wäre Ihr Dienstvertrag ordentlich, sprich fristgerecht, gekündigt worden.
Voraussetzung für eine Versicherungsleistung ist,
Der Versicherer übernimmt auch die Kosten für die Prüfung der Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung, soweit diese in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu der zu erwartenden Versicherungsleistung stehen.
Die Deckungssumme für diesen Zusatzbaustein liegt bei 25.000 Euro je Schadenfall. Es besteht ein Selbstbehalt in Höhe von 15 Prozent, mindestens jedoch 250 Euro.
Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Projekte, die nach Versicherungsbeginn bzw. nach Einschluss dieses Zusatzbausteins geschlossen wurden.
In der IT-Haftpflicht sind im Rahmen der Bedingungen alle Schäden versichert, die während der Vertragslaufzeit eintreten. Wenn Sie den Versicherungsvertrag wegen der dauerhaften Aufgabe der Tätigkeit als Freiberufler:in/Selbständige:r kündigen, so erweitert der Zusatzbaustein den Versicherungsschutz auch für Schadenfälle, die nach Beendigung des Vertrages eintreten, von 5 auf 10 Jahre.
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